Zeitenwende bei den Geheimdiensten – eine historische Zäsur
Kabinett winkt 700-Seiten-Paket durch: Das Trennungsgebot wird zur Farce
Nach einer massiven Stimmungsmache rund um den Anschlag beim CSD in Berlin oder die angebliche Drohnenattacke in Leipzig geht es jetzt ganz schnell.
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf zur sogenannten „Reform des Nachrichtendienstrechts“ durchgewunken. Über 700 Seiten Gesetzestext. Die umfangreichste Überarbeitung der Grundlagen von BND und Verfassungsschutz in der Geschichte der Bundesrepublik. Was die Alliierten nach 1945 bewusst verhinderten und was eine Lehre aus dem Hitler-Faschismus mit seiner Gestapo ist, wird systematisch demontiert.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) feiern den Schritt als notwendige „Zeitenwende“. Die Nachrichtendienste müssten zu „echten Geheimdiensten“ werden, so Dobrindt. Warken versicherte in den ARD-Tagesthemen, das Trennungsgebot werde eingehalten – „auch wenn es nicht im Grundgesetz festgeschrieben und lediglich als Prinzip über die Zeit entwickelt worden sei“. Die Aufgabenbereiche von Polizei und Nachrichtendiensten blieben klar getrennt. Das klingt beruhigend. Es ist es nicht.
Trennungsgebot „unangetastet“?
Warken und Dobrindt wiederholen wie ein Mantra: Das Trennungsgebot bleibe unangetastet. Die Dienste bekämen keine klassischen Polizeibefugnisse. Sie dürften weiterhin niemanden selbst verhaften. Alles nur „operative Fähigkeiten“ und „Schutzmaßnahmen“ zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Das ist Wortklauberei. Das Trennungsgebot nach 1945 hatte einen klaren Zweck: Nie wieder sollte ein Geheimdienst die Macht haben, selbst operativ in die Realität einzugreifen. Genau das passiert jetzt.
Der Verfassungsschutz soll künftig Tatmittel manipulieren, Datenverkehre umleiten, falsche Informationen streuen, IT-Systeme hacken und Daten verfälschen dürfen. Der BND erhält „kinetische Mittel“ – physische Gewalt bis hin zu Tötungen im Ausland. Die Datenübermittlung an das BKA wird massiv erleichtert. Der Geheimdienst wird zum Regisseur, die Polizei zum Vollstrecker. Die formale Trennung bleibt teils auf dem Papier bestehen. In der Praxis wird sie zur Farce.
Das Trennungsgebot – gar nicht so bedeutend?
Warken hat recht, dass das Trennungsgebot nicht ausdrücklich im Grundgesetz steht. Aber sie unterschlägt: Das Gebot geht auf den Polizeibrief der westalliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949 zurück: „Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben.“ Es war die bewusste Konsequenz aus der Gestapo, die geheimdienstliche Arbeit und operatives staatliches Handeln auf terroristisch-faschistische Weise vereinte. Das Trennungsgebot ist zudem aus der Verfassung abzuleiten – aus den Staatsstrukturprinzipien und den Grundrechten. Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip und Grundrechtsschutz einer solchen Verschmelzung entgegenstehen können (BVerfGE 97, 198). Das informationelle Trennungsprinzip hat das Gericht aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet und strikt formuliert.
Einfach gesetzlich ist die Trennung im Verfassungsschutzgesetz und BND-Gesetz klar verankert: keine polizeilichen Befugnisse, keine Weisungsrechte, keine Amtshilfeersuchen für Maßnahmen, zu denen der Dienst selbst nicht befugt ist. In drei Landesverfassungen hat das Gebot sogar ausdrücklichen Verfassungsrang.
Eine so weitgehende Aushöhlung und Abschaffung ist mit den historischen und rechtlichen Grundlagen nicht vereinbar. Die Regierung tut so, als sei das alles nur ein unverbindliches Prinzip. Das ist ein Herunterspielen der bewussten Lehren aus dem Faschismus.
Berechtigte Kritik von vielen Seiten – und heuchlerische von der AfD
Linke-Politikerin Clara Bünger nennt die Pläne „geschichtsvergessen und verantwortungslos“ und warnt vor einer „neuen deutschen Geheimpolizei“. Ulrich Thoden (Linke) erinnert an die „bittere Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere aus der Gestapo, die uns die Alliierten ins Stammbuch geschrieben haben“. Auch Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen warnen, insbesondere davor, dass keine entsprechende Kontrolle vorgesehen ist. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verliert die Aufsicht über den BND. Der „Unabhängige Kontrollrat“ tagt geheim. Heuchlerisch ist dagegen die Kritik aus den Reihen der faschistischen AfD, die sonst immer nach einem starken Staat schreit und nun plötzlich auch das Trennungsgebot erkannt haben will.
Aktiver Widerstand ist das Gebot der Stunde
Der Kern dieser Gesetze richtet sich nicht gegen „hybride Bedrohungen“, sondern ist eine bewusste Einstellung auf den weltweiten vorrevolutionären Gärungsprozess. Der antikommunistische Kern ist durch Dobrindts Taskforce Linksextremismus hinlänglich belegt.
Dieses Paket ist die Faschisierung des Staatsapparats in neuer Qualität. Ein Geheimdienst mit operativen Eingriffsbefugnissen, Desinformationsrechten und der Möglichkeit zu physischer Gewalt – in den Händen von Antikommunisten wie Dobrindt und erst recht in den Händen einer möglichen AfD-Regierung – bedeutet eine qualitative Steigerung der Gefahr.
Die demokratischen Errungenschaften der Nachkriegszeit, die das Trennungsgebot symbolisiert, werden hier bewusst geschleift. Aktiver Widerstand ist notwendig. Hier sind breite Aktionseinheiten notwendig. Gegen die zunehmende Faschisierung des Staatsapparats! Für den Erhalt und Ausbau der demokratischen Rechte und Freiheiten!