IGH-Gutachten

IGH-Gutachten

Internationaler Gerichtshof stärkt Streikrecht

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Mai 2026 in einem Gutachten klargestellt: Das Streikrecht der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten und ihrer Organisationen ist durch das ILO-Übereinkommen Nr. 87 (International Labour Organization / Internationale Arbeitsorganisation, Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit) geschützt. Auch wenn der Streik im Text der Konvention nicht ausdrücklich steht – er gehört zur Vereinigungsfreiheit.

Von pw
Internationaler Gerichtshof stärkt Streikrecht
Der Friedenspalast in Den Haag ist der Sitz des Internationalen Gerichtshofs. (Foto: Thomas Wolf, www.foto-tw.de; Lizenz: CC BY-SA 3.0 de)

Das ist ein wichtiger Rückenwind. Das Gutachten stärkt vor allem gewerkschaftlich getragene Streiks. Wenn die IG Metall die Beschäftigten der Autoindustrie und ihrer Zulieferer zum gemeinsamen Streik aufruft, kann sie sich künftig auch klar auf das Völkerrecht berufen. Gleichzeitig bleibt Raum für nationale Regelungen – das betont der Gerichtshof. Das deutsche Richterrecht mit seinem engen Tarifbezug und dem Gewerkschaftsmonopol ist damit nicht automatisch außer Kraft.


Dennoch: Das Gutachten erleichtert die Argumentation für Streiks und macht deutlich, dass enge Beschränkungen international unter Druck geraten. Gerade deshalb brauchen wir jetzt ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht. Nur so wird aus dem relativen völkerrechtlichen Schutz ein klar durchsetzbares Recht für alle Beschäftigten – gewerkschaftlich organisiert oder selbständig organisiert.