Vereitelter Drohnenanschlag?
Vorfall in Leipzig / Halle wird so hoch gehängt wie möglich
Heute hat sogar der Nationale Sicherheitsrat der Bundesregierung zu dem Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig getagt. Telefonisch und unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Derweil überschlägt sich alles, was sich Sicherheitsexperte schimpft, mit ziemlich gefährlichen Vorschlägen.
Um der Dringlichkeit weiter Ausdruck zu verleihen, lässt Kanzler Merz durch einen Sprecher ausrichten, dass er zu den Ereignissen in Leipzig „in fortwährendem Austausch“ mit Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) und anderen Mitgliedern der Bundesregierung steht.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst forderte derweil sogar Beratungen bei der NATO: Für ihn sei „klar, dass wir mittlerweile in einer Situation sind, wo wir den Artikel 4 der NATO aktivieren sollten – ähnlich wie unsere Partnerländer es schon getan haben“. Damit wolle er „ein Zeichen setzen“, dass Deutschland sich nicht einschüchtern lasse und gemeinsam mit seinen Verbündeten handele. Das schon, obwohl quasi noch nichts stichhaltig zu dem Vorfall bewiesen wurde, erst Recht nicht, wer hinter dem angeblichen Anschlag stehen könnte. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), meint, die zentrale Zuständigkeit für die Abwehr solcher Drohnen müsse „beim Bundesinnenministerium beziehungsweise der Bundespolizei liegen“.
Nutzen würde nichts davon
Das Problem bei all solchen Vorschlägen, die Zuständigkeiten neu verorten oder einfach großzügig erweitern, ist nur, dass sie abgesehen von einer Militarisierung der Polizei und des Innenministeriums wirkungslos wären – im Falle künftiger Aufstände oder auch Unruhen bei einem Krieg ist so etwas natürlich schon sehr praktisch. Aber es ändert gar nichts an der technischen Unmöglichkeit, eine einzelne, kleine Drohne rechtzeitig zu orten und aufzuhalten. Ziele gäbe es schließlich genug, wenn man denn wollte – allerdings, bis jetzt gab es noch keinen Anschlag mit einer Drohne in Deutschland; zumindest noch nicht nachweislich, und erst recht nicht vollendet.