Pressemitteilung der Roten Hilfe
Rechtsbeugung in Endlosschleife: Der Stuttgarter Prozess gegen die Ulm 5
Die Rote Hilfe berichtet über den Prozess gegen die Ulm 5 (Auszüge):
Am 27. April begann der Prozess gegen die sog. Ulm 5 vor dem Landgericht Stuttgart – und damit eine endlose Aneinanderreihung von Rechtsbrüchen. Wegen einer Sachbeschädigung im Gebäude des Waffenkonzerns Elbit Systems werden die fünf palästinasolidarischen Aktivistinnen und Aktivisten Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra von den Behörden als „kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB verfolgt. Im Prozess, der absurderweise im Hochsicherheitsgerichtsbunker in Stammheim stattfindet, tritt Richterin Kathrin Lauchstädt an jedem Verhandlungstag die Grundrechte der Angeklagten systematisch mit Füßen. Ebenso greift sie gezielt die Pressefreiheit und den Status parlamentarischer Beobachter*innen an. In den 14 Prozesstagen bis zur jetzigen Sommerpause hat das Gericht ausschließlich seinen unbedingten Verurteilungswillen unter Beweis gestellt.
Eigentlich geht es in dem Verfahren nur um die recht banalen Vorwürfe des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung. Die Ulm 5 drangen am 8. September 2025 in die Ulmer Zweigstelle des israelischen Waffenkonzerns Elbit Systems ein und zerstörten dort Computer und Laborinventar. Die Protestaktion richtete sich gegen die Produktion von Waffen für den israelischen Krieg, sollte aber vor allem die Kriegsmaschinerie ganz praktisch sabotieren. Um die politische Botschaft zu vermitteln, filmten sich die Ulm 5 selbst bei der Aktion und veröffentlichten das Video online. Vor Ort wurden Crow, Vi, Leandra, Zo und Daniel festgenommen und sitzen nun seit elf Monaten unter strengsten Bedingungen in Untersuchungshaft. Teilweise werden sie sogar in Dauerisolation gehalten, was nach internationalen Standards als Folter gilt.
Seit der Eröffnung am 27. April 2026 wird der Prozess als Justizspektakel inszeniert, das die Vorverurteilung deutlich macht: Schon dass die Verhandlung im Hochsicherheitsbunker im berüchtigten Gefängnis Stuttgart-Stammheim mit martialisch ausgerüsteten Beamt*innen stattfindet, soll die fünf Angeklagten als hochgefährlich darstellen. Im Saal dürfen die Ulm 5, die immer in Handschellen gefesselt hereingebracht werden, nicht frei mit ihrer Verteidigung kommunizieren, sondern sind in einem Glaskasten eingesperrt.
Das Vorgehen des Gerichts zeigt, dass Rechtsbeugung im Fall der Ulm5 zum neuen Standard erhoben worden ist: Anträge der Verteidigung lehnt die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt kategorisch ab. So lässt sie weder eine andere Sitzordnung zu, um das elementare Recht auf freie Kommunikation zwischen Verteidigung und Mandant*innen zu ermöglichen, noch genehmigt sie sonstige Standards wie eine Protokollant*in der Anwält*innen. Am ersten Prozesstag ließ sie die Verteidigung kein einziges Mal zu Wort kommen, und als später die Angeklagten ihre Prozesserklärungen abgaben, unterbrach sie deren Verlesung. In einem verbalen Schlagabtausch mit der Verteidigung nahm sie für sich selbst in Anspruch, der „Feldwebel“ auf diesem „Kasernenhof“ zu sein und machte damit ihr Rechtsverständnis deutlich.