Arbeitereinheit von jung und alt
JAV-Wahlen 2026
Die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) vom 1. Oktober bis 30. November fallen dieses Jahr in stürmische Zeiten. Es ist Zeit für die Arbeiteroffensive - dafür ist die Kampfeinheit von Jung und Alt wird in Betrieben eine vorwärtstreibende, entscheidende Kraft!
Was für Jugendvertreter brauchen wir?
Als aktive junge Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter müssen sie für den gemeinsamen Kampf mit den älteren Kolleginnen und Kollegen stehen und jede Spaltung durch die Kapitalisten entschieden ablehnen, denn: Echte Mitbestimmung haben wir nur im Streik!
Es geht um Forderungen der Arbeiteroffensive:
- Kampf um jeden Arbeits- und Ausbildungsplatz!
- Für eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich!
- Für ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht!
- Aufstehen gegen die Kriminalisierung der Arbeitersolidarität!
Klare Kante gegen Faschismus, Antikommunismus und imperialistische Kriegshetze: für Jugendvertreter der Völkerfreundschaft und des Internationalismus, mit klarem Profil gegen Wehrpflicht, Militarismus, Hochrüstung und Weltkriegsgefahr! Offenheit für eine sozialistische Perspektive, für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung.
Gegen die fortschreitende globale Umweltkatastrophe und für Umweltschutz im Betrieb. Aktive und positive Gewerkschaftsarbeit und Verteidigung der Einheitsgewerkschaft v. a. gegen faschistische Spalterorganisationen wie „Zentrum“. Aktive Verteidigung des Jugendschutzes, gegen Sexismus und Jugenddünkel. Rechenschaftslegung über die Arbeit der JAV.
Die Wahl beziehungsweise Gründung einer JAV ist möglich, wenn im Betrieb mindestens fünf jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren oder Azubis beschäftigt sind, und wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt. Wählen dürfen alle Beschäftigten unter 18 Jahren sowie Beschäftigte, die ihre Ausbildung absolvieren. Wählbar sind alle jugendlichen Beschäftigten und Azubis unter 25 Jahren.
Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Wahltag muss die Wahl mittels Wahlausschreiben eingeleitet werden, in dem alle Infos und Fristen (z. B. Einreichung der Wahlvorschläge) zur Wahl enthalten sein müssen.
Die Größe der zu wählenden JAV hängt von der Anzahl der wahlberechtigt Beschäftigten ab und ist im Betriebs- und Verfassungsgesetz (§62) festgelegt.