Dortmund
4. Todestag von Mouhamed Dramé: Der Kampf gegen die Faschisierung von Polizei und Staatsapparat muss weitergehen!
Am heutigen Samstag, den 8. August, jährt sich der Tod von Mouhamed Drame, der in jungen Jahren aus dem Senegal über das Mittelmeer bis nach Deutschland flüchtete, zum vierten Mal. Er wurde in einer persönlichen Notsituation von der herbeigerufenen Polizei mit fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole erschossen.
Daraufhin gab es in Dortmund viele Proteste und Solidarität gegen diese brutale Polizeigewalt. Bei vielen Solidaritätsfesten, Mahnwachen, einem zweimaligen Fußballturnier des „Freundeskreises Mouhamed“, mehreren Großdemonstrationen, dem Aufhängen einer Gedenktafel am Tatort und vielen Gedenkfeiern wurde immer wieder „Gerechtigkeit für Mouhamed“ gefordert.
Dies war entscheidend dafür, dass diese Polizeigewalt schließlich dazu führte, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen fünf Polizisten bzw. Polizistinnen erhob. Im Dezember 2024 wurden dann alle fünf Polizisten in einem Skandalurteil des Dortmunder Landgerichts nach dreizehn Prozesstagen freigesprochen. „Den Freispruch für den Schützen hatte das Gericht damit begründet, dass dieser sich in einem Erlaubnistatbestandsirrtum befunden habe – er habe fälschlich eine Notwehrlage angenommen, weil er den Eindruck gewinnen könnte, seine Kolleginnen und Kollegen seien in Gefahr.“ (Ruhrnachrichten, 30.6.2026) Denn das Gericht hatte festgestellt, dass Mouhamed gar nicht die Polizei angreifen, sondern nur der bedrohlichen Situation entkommen wollte.
Trotz einer angestrebten Revision am Bundesgerichtshof (BGH) von der Staatsanwaltschaft bezogen auf den Einsatzleiter und der Nebenklage bezogen auf alle fünf Polizisten wurde das Urteil des Dortmunder Landgerichts im Juni 2026 vom BGH bestätigt und die Revisionsanträge wurden zurückgewiesen. Mit dieser Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof wird einer Faschisierung des Staatsapparats massiv Vorschub geleistet. Jeder Polizist, der ungerechtfertigt und tödlich die Schusswaffe einsetzt, kann sich auf dieses Urteil berufen, „irrtümlich geglaubt zu haben, dass eine Notwehrlage bestanden habe“.
Wollte der Bundesgerichtshof im Juni 2026 angesichts einer wachsenden Kritik von immer mehr Menschen am Generalangriff von Großkonzernen und Staat auf die Arbeiterklasse und die breite Masse der Bevölkerung sowie auf die Flüchtlingsrechte ein Signal aussenden, dass tödliche Polizeigewalt im Nachhinein mit „irrtümlich angenommener Notwehr“ gerechtfertigt werden kann?
Die MLPD tritt weiter dafür ein:
- Kampf der Faschisierung von Polizei und Staatsapparat!
- Für die Verteidigung und den Ausbau bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten!
- Für das Recht auf Flucht auf antifaschistischer Grundlage!
- Verbot der AfD und aller faschistischer Organisationen sowie ihrer Propaganda!
- Hoch die internationale Solidarität!
- Für eine Welt ohne Ausbeutung von Mensch und Natur und imperialistischen Krieg – den echten Sozialismus!