Das machen wir im Sozialismus anders!

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Lenin und die Wohnungsfrage in München

Eine 79-jährige Frau wohnt in München seit 5o Jahren zur Miete. 990,50 Nettokaltmiete für eine Lage am Eingang des Herzogparks in der Nähe der teuersten Villen der Stadt ist für die Verhältnisse in der bayerischen Metropole günstig.

Von hi

2022 wechseln die Besitzverhältnisse der Wohnanlage vom Prinzen von Bayern zu einem Immobilienspekulanten. Für diesen waren die Mieter mit günstigen Verträgen ein Hindernis. Er kündigte gleich mehreren wegen angeblichem Eigenbedarf. Er brauche für sich ein Mehrfamilienhaus. Damit kam er gerichtlich nicht durch. Darauf schlug er gegen diese Mieterin eine andere Taktik ein. Er änderte einfach sein Mietkonto. Das bemerkte sie nicht, und geriet dadurch unverschuldet in einen zweimonatigen Mietrückstand. Sie erhielt die fristlose Kündigung, obwohl sie den Mietrückstand am Tag danach beglich. Sie klagte dagegen und bekam in der ersten Verhandlung Recht. Ein Richter sagte: „Ein netter Vermieter hätte sie auf den Zahlungsverzug hingewiesen, aber Sie haben keinen netten Vermieter. Er hat sie ins offene Messer laufen lassen.“

 

Der Vermieter ging gegen das Urteil vor. Und jetzt fällte das Landgericht München ein Skandalurteil: Die Kündigung ist rechtens. Zwei Monate Mietrückstand rechtfertigen dies. Zwar nicht fristlos, aber bis 31. Mai 2027. Es sei ihr Fehler gewesen, ihr Konto mehr als vier Wochen nicht überprüft zu haben. Eine Revision ist nicht zugelassen. Die Frau gibt nicht klein bei und will das vor dem Bundesgerichtshof ausfechten.

 

Lenin stellte kurz vor der Oktoberrevolution sehr konkrete Überlegungen an, wie die Wohnungsnot unter der Herrschaft der Arbeiterklasse angegangen würde im Unterschied zu den kapitalistischen Besitzverhältnissen.

Das muss man einmal gelesen haben!