Berlin

Berlin

Landeswahlausschuss weist Beschwerde gegen Wahlzulassung der AfD zurück

Das überparteilich aufgestellte "Antifaschistische Bündnis Spandau", das selbst zur Kommunalwahl im Berliner Bezirk Spandau am 20. September kandidiert, hatte diese Beschwerde eingereicht, was auch von "Die Partei" unterstützt wurde.

Korrespondenz

In der Pressemitteilung des Landeswahlamts heißt es: «Sie haben argumentiert, dass es sich bei der AfD um eine faschistische Partei handle, ein Verbotsverfahren daher möglich und nötig sei und sie deshalb nicht an der Wahl teilnehmen dürfe.» Eine richtige Argumentation, die sich auf das Antifaschismus-Gebot des Potsdamer Abkommens stützt, möchte man meinen. Das sah der Landeswahlausschuss nicht so und lehnte die Beschwerde "aus formalen Gründen" ab.

 

Landeswahlleiter Bröchler erklärte: «Der Landeswahlausschuss ist kein Ersatz für das Bundesverfassungsgericht und ist auch kein Parteien-TÜV, der die Inhalte von Parteien überprüft». Aber immerhin: sowohl dpa als auch die gesamte Berliner Presse berichtete über den Vorgang - und machte damit bekannt, dass es Kräfte gibt, die eine Wahlzulassung einer faschistischen Partei keineswegs "formal" durchwinken!