Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
"Die Heimat" darf Parteizentrale in Essen vorläufig nicht nutzen
Der Landesverband NRW der faschistischen Partei „Die Heimat“ darf die Räumlichkeiten der Parteizentrale in Essen vorläufig nicht zu Versammlungszwecken nutzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 23. Juli 2026 den Antrag des Landesverbandes gegen die mit Ordnungsverfügung der Stadt Essen vom 28. April 2026 verfügte Untersagung der Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Hinterhauses Marienstr. 66 zu Versammlungszwecken abgelehnt. Begründung sind unzureichender Brandschutz und fehlende Rettungswege. Das Internationalistische Bündnis Essen und die antifaschistische Anwohnerinitative Essen-Kray fordern, dass es überhaupt keine Parteizentrale der Partei "Die Heimat" in der Marienstraße gibt und die Partei ebenso wie die AfD und alle faschistischen Organisationen nach dem Potsdamer Abkommen zu verbieten sind.