Dobrindt

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CSD-Anschlag als Rechtfertigung für Willkürmaßnahmen

Politische Instrumentalisierung der reaktionärsten Art: Innenminister Dobrindt will mit dem Versagen seiner Behörden, den CSD in Berlin zu schützen, vor allen Dingen willkürliche Maßnahmen gegen sogenannte Gefährder rechtfertigen.

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Anstatt Sicherheit zu schaffen, bringt Innenminister Dobrindt Willkür und Unterdrückung in die Diskussion. Anstatt zu erklären, wie’s denn sein kann, dass sein bereits ziemlich mächtiger Unterdrückungsapparat weder in der Lage ist, seine ihm bereits gegebenen Kompetenzen auszuschöpfen, noch dazu, einen Verdächtigen mit einem Messer lebend festzunehmen, fordert Dobrindt für seinen Machtapparat weitere Befugnisse. Der Mann ist wie ein Geier, der Aas gewittert hat. Schlimmer noch – dieser Geier hat gelernt, dass wenn möglichst viele Leute ins Unglück gestürzt werden, es auch in Zukunft immer genug Aas geben wird.

 

Gefährder sollen, so Dobrindt, „nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“ können. Und wenn man sie nicht rechtskräftig verurteilt, sollen ihnen Fußfesseln angelegt werden, um ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken und ihre Bewegungen derweil genau verfolgen zu können. Fußfesseln könnte das BKA seit 2017 bereits anordnen, wenn es denn konkrete Anhaltspunkte gibt – beantragt hat das BKA eine solche Maßnahme seither tatsächlich nicht ein Mal. Das macht ziemlich offensichtlich, dass es dem Innenminister nicht um die Maßnahme als solches geht, sondern darum, sie ohne konkrete Anhaltspunkte anordnen zu können. Denn eine "Präventivhaft für Gefährder" sei aus seiner Sicht "zwingend notwendig". Und eine Präventivhaft bedeutet ja nichts anderes, als dass der vermeintliche Verbrecher künftig eingesperrt werden soll, wenn er noch gar nichts verbrochen hat. Das ist kaum etwas anderes als die „Schutzhaft“, nur noch zynischer gerechtfertigt, als im Dritten Reich.

Gefährder sind keine Verbrecher

Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass es sich bei Gefährdern eben nicht um Straftäter handelt – zu deren künftiger Behandlung hören wir von Dobrindt im Zusammenhang mit dem CSD-Anschlag tatsächlich gar nichts – ist ziemlich klar, wo die Reise hingehen soll. Gefährder sind Menschen, von denen die Behörden annehmen, dass sie eventuell mal eine Straftat begehen könnten, von denen also, rein mutmaßlich und hypothetisch betrachtet, eine Gefahr ausgeht. Und wen man als Gefährder einstuft, das ergibt sich in der Regel aus der Politik. Stefan Engel, langjähriger Vorsitzender der MLPD, wurde zum Beispiel als Gefährder eingestuft, obwohl der Mann nicht einmal eine einzige Vorstrafe aufzubieten hat. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er Schirmherr des Rebellischen Musikfestivals war, an dem auch Group Yorum auftreten sollte – das war schon genug für die Behörden, Stefan Engel zum Gefährder zu erklären. Natürlich kam die Sache vor Gericht, und fast ebenso natürlich bekam Engel im vollen Umfang Recht – die Behörden konnten am Ende keinerlei Gründe vorbringen, warum von ihm eine Gefahr hätte ausgegangen sein sollen.

 

Das sind die Maßstäbe, nach denen des Innenministers Schergen Gefährder identifizieren. Wenn’s nach Dobrindts Willen geht, dann wäre Stefan Engel mit einer Fußfessel herumgelaufen und in Präventivhaft gelandet, ohne dass jemals ein Richter darüber zu entscheiden gehabt hätte. Keine dieser Maßnahmen hätte den Anschlag auf den CSD sinnvoll verhindert – das hätte vernünftige Polizeiarbeit erfordert, die vorhandene Mittel angemessen einsetzt.

 

Siehe auch: „Gegen 'Gefährder' steht das ganze Arsenal polizeilicher Repressionsmaßnahmen zur Verfügung“