Netzpolitik
Was von Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung zu halten ist
Aktuell wird parallel zur erheblichen Ausweitung der Befugnisse von Verfassungsschutz und BKA versucht, zwei weitere Vorhaben durchzusetzen: die Chatkontrolle und die Vorratsdatenspeicherung. Gegen beide – die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle und die geplante Vorratsdatenspeicherung – gibt es seit Jahren erhebliche Proteste und datenschutzrechtliche Bedenken.
Was ist die Chatkontrolle?
Die Chatkontrolle 2.0 ist ein geplanter EU-Gesetzentwurf, der Messenger- und E-Mail-Dienste verpflichten soll, Nachrichten, Bilder und Dateien automatisch auf Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch zu überprüfen. Das klingt vielleicht gut, in der Praxis wäre es jedoch eine Massenüberwachung und das Ende der Verschlüsselung von Messengerdiensten, wie wir sie bisher kennen.
Meredith Whittaker, die Präsidentin der gemeinnützigen Signal-Stiftung sagt dazu ganz klar:
"Es kursiert in der Debatte um diese Gesetzgebung die Vorstellung, dass es möglich sei, eine Hintertür in Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messengerdienste wie Signal einzubauen, die nicht auch von Angreifern mit bösartigen Absichten genutzt werden kann. Das ist mathematisch einfach nicht wahr. Experten haben das wieder und wieder bekräftigt. Zu glauben, dass das irgendwie trotzdem möglich sein könne, das nenne ich magisches Denken."¹
Wie die Chatkontrolle 1.0 beispiellos undemokratisch durchgesetzt wurde
Die Gesetzesentwürfe zur Chatkontrolle sind in zwei Pakete unterteilt. Im ersten Paket wird Anbietern erlaubt, unverschlüsselte Inhalte automatisiert zu scannen. Dazu zählen beispielsweise private Instagram-Nachrichten oder Google-Mailkonten. Gegen die Gesetzespakete zur Chatkontrolle gibt es vor allem im Netz seit vielen Jahren breite Proteste. Wohl auch deshalb wurde die Verlängerung dieser Verordnung am 26. März 2026 im EU-Parlament abgelehnt.
Mit einem Verfahrenstrick wurde die Chatkontrolle 1.0 schließlich doch am 9. Juli 2026 durch das Europäische Parlament gebracht. Durch das gewählte Dringlichkeitsverfahren war für eine Ablehnung die absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Wie so oft waren jedoch nicht alle EU-Abgeordneten anwesend. So stimmten zwar 314 Abgeordnete gegen das Gesetz und nur 276 dafür. Da die erforderliche absolute Mehrheit von 361 Gegenstimmen jedoch nicht erreicht wurde, wurde das Gesetz dennoch angenommen. Ein bisher einmalig undemokratischer Vorgang.²
Die deutlich weitergehende Chatkontrolle 2.0, bei der Anbieter dazu gezwungen werden sollen, verschlüsselte Verbindungen zu knacken, ist damit nicht vom Tisch und bleibt weiterhin in Planung.
Ein neuer Anlauf für die Vorratsdatenspeicherung
Auch gegen die Vorratsdatenspeicherung gab es massenhafte Proteste, da sie eine unverhältnismäßige Massenüberwachung darstellt. Die beiden bisherigen Gesetze wurden 2010 vom Bundesverfassungsgericht und 2022 vom Europäischen Gerichtshof abgelehnt. Dennoch beschloss die Bundesregierung am 22.04.2026 den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Im Vergleich zu den vorherigen Gesetzen ist der Gesetzentwurf abgeschwächt. Sein Fokus liegt auf der Überwachung von Internetverbindungen. Das Kernproblem bleibt jedoch bestehen: Es verpflichtet Internet-Zugangsanbieter dazu, die IP-Adressen und Portnummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern – ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.
Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie kritisiert zu recht:
In einer Zeit, in der neue Technologien immer stärker in die Privatsphäre eindringen und zugleich autoritäre Kräfte an Macht und Einfluss gewinnen, stellt sich noch die Frage: Was passiert, wenn Regierungen ihre Polizeibehörden dazu anweisen oder ermuntern, ihre Zugriffsmöglichkeiten auf IP-Adressen und Portnummern zu nutzen, um gegen politische Gegner vorzugehen?⁴
Geht es nur um den Kampf gegen Kindesmissbrauch?
Beide Gesetze werden unter anderem mit dem Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch begründet. Selbstverständlich muss dieser effektiv bekämpft werden. Dafür gibt es jedoch längst viele Möglichkeiten der Handhabe, die überhaupt nicht genutzt werden. Diese Gesetze dienen der Faschisierung des Staatsapparats - und nichts anderem.
Es muss auch im Zusammenhang mit der Rechtsentwicklung der Regierungen und der massiven Ausweitung der Möglichkeiten von Verfassungsschutz und BKA gesehen werden (siehe rf-news-Bericht vom 15.07.2026)⁵.
Gerade in einer Situation wie heute werden sich diese Gesetze auch gegen fortschrittliche und revolutionäre Kräfte richten. Deshalb ist es wichtig, den Kampf gegen diese Verschärfungen und für demokratische Rechte und Freiheiten zu führen!