Es bleibt dabei: Ab 8.7. Mitbestimmung durch Streik
Sonderregelung ermöglicht Mercedes Streichung einer 18,4 prozentigen Zulage
Am 26.6. kündigte der Mercedes-Benz-Vorstand an, den „Trafobaustein“ in Höhe von 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts (1) nicht wie üblich mit der Juli-Auszahlung zu überweisen. Damit fehlen jedem Beschäftigten um die 900 Euro, die viele gerade für den Urlaub eingeplant haben.
Der „Trafobaustein“ wurde bei den Tarifverhandlungen 2024 vereinbart. Er ist keine klassische Sonderzahlung. So kann er z.B. bei einer Arbeitszeitsenkung als Folge der „Transformation“ in die E-Mobilität zum teilweisen Ausgleich für Lohnverluste eingesetzt werden. Herrscht in den Augen des Unternehmens eine „wirtschaftlich schwierige Zeit“, ermöglicht der Tarifvertrag, die Auszahlung des Tarifbausteins bis auf April im kommenden Jahr zu verschieben, bzw. sogar ganz zu streichen. Das ist aber nur im Einvernehmen der beiden Tarifparteien möglich.
"Betriebsübliche Information" genügt
Der Tarifvertrag von 2024 enthält in Baden-Württemberg als „Anlage 7“ allerdings eine Sonderregelung zur „Automatischen Differenzierung 2025 und 2026“. Danach kann das Unternehmen einseitig, ohne Beratung oder Zustimmung des Betriebsrates, „bei Vorliegen einen schwierigen wirtschaftlichen Situation die Auszahlung zunächst verschieben.“ Die Belegschaft muss nur „in betriebsüblicher Weise“ darüber informiert werden. Hat sich die wirtschaftliche Lage nach Ansicht des Unternehmens jedoch nicht verbessert, kann das Unternehmen die Auszahlung ganz streichen. Es muss lediglich dem Betriebsrat gegenüber nachweisen, dass die „Nettoumsatzrendite“ (2) unter 2,3 Prozent liegt, bzw. durch die Auszahlung des Tarifbausteins darunter sinken würde. Auch hier reicht eine „betriebsübliche“ Information der Belegschaft.
Was ist ein Tarifvertrag wert?
Was nützt eine tarifvertragliche Regelung, wenn sie durch eine Sonderregelung aufgehoben werden kann? Und wieso erlaubt die Sonderregelung lediglich den Unternehmen, einseitig sich nicht an den Vertrag halten zu müssen? „Sozialpartnerschaft“? Die entlarvt sich spätestens als Illusion, wenn es den Kapitalisten um ihren Maximalprofit geht. Nicht genug damit, fordert der Vorstand Verhandlungen über eine Verlängerung der Arbeitszeit um fünf Stunden, ohne einen Cent zusätzlich. Das wären eine Senkung des Stundenlohns um 12,5 Prozent!
Generalangriff der Autokonzerne und Regierung
Es ist sicher kein Zufall, dass die Bekanntgabe der Pläne des Mercedes-Vorstands mit der Ankündigung des Generalangriffs des VW-Vorstandes und den Plänen der Regierung zu massiven Einschnitten in die Leistungen und Arbeiterrechte zusammenfallen. Sie sind allesamt Ergebnis kapitalistischer Gesetzmäßigkeiten. „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Sicherheit“, sprich:, fordern die Führende Wirtschaftsverbände von der Regierung, die Maximalprofite der Monopole und dazu auch ihre Kriegstüchtigkeit zu sichern.
Für die Arbeiterklasse steht an: Verteidigung und Erweiterung der sozialen und politischen Rechte und Interessen der Arbeiterklasse und breiten Massen gegen die akute Kriegs- und faschistische Gefahr. Weiter gilt: ab 8.7. Mitbestimmung durch Streik und Stärkung der MLPD Betriebsgruppen!