Leserbrief
Gestriger Artikel zur Pflegereform: Bestimmte Hilfsmittel bleiben verordnungsfähig
Beim gestrigen Artikel stimmt folgender Satz nur teilweise: "Hinzu kommt, dass bestimmte Hilfsmittel wie Windeln bei Inkontinenz, Kompressionsstrümpfe, Pflegecremes usw. bereits jetzt schon selbst bezahlt werden müssen."
Das stimmt nur für die Cremes! Über Hilfsmittelrezepte sind Kompressionsstrümpfe und auch Inkontinenz-Produkte zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig. Die Krankenkasse hat zwar einen Genehmigungsvorbehalt und kann auch vorschreiben, über welchen Lieferanten Inkontinenzartikel bestellt werden müssen, aber bei klarer medizinischer Begründung durch den verschreibenden Arzt ist das in aller Regel kein Problem. Hilfe und Informationen bekommen Betroffene unter anderem auf https://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/rezept-fuer-inkontinenzhilfsmittel
Hilfsmittelrezepte für Kompressionsstrümpfe kann jedes Sanitätshaus entgegen nehmen, wobei die Rezepte exakt und medizinisch stichhaltig ausgefüllt sein müssen. Ausführliche Informationen und Anleitung zB unter https://eurocom-info.de/wp-content/uploads/2025/03/eurocom_BROkompress2025_web.pdf Viele Sanitätshäuser kommen bei bettlägrigen Patienten auch zum Anmessen nach Hause oder ins Heim.
Der Rote-Fahne-News-Artikel deckt gut auf, wie massiv und weitgehend die staatlichen Attacken auf Kranke, Pflegebedürftige und Pflegende ausfällt, Umverteilung pur im Dienste der Monopole und der "Kriegstüchtigkeit". Aber bitte keine Aussagen, die dann Betroffene dazu verleiten, nicht mehr das einzufordern, was ihnen noch zusteht. Und entschlossenen gemeinsamen Kampf gegen diesen Horrorkatalog!
Im Sozialismus gäbe es eine einheitliche gemeinsame Sozialversicherung und gute ausreichende Versorgung für alle! Aber auch einen entschlossenen Kampf zur Vorbeugung und Verhinderung von chronischen Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit, wovon dann der Einzelne wie auch die gesamte Gesellschaft profitieren.
Herzliche Grüße
Dr.med. Günther Bittel