Geplante Pflegereform

Geplante Pflegereform

„Gesamtkunstwerk“ oder Horrorkatalag für Pflegebedürftige und ihre Familien

Laut Bundesregierung soll die Pflegeform ab 2027, „die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen.“

Von Mip/Pr
„Gesamtkunstwerk“ oder Horrorkatalag für Pflegebedürftige und ihre Familien

Nimmt man das Gesetz genauer unter die Lupe, plant die Bundesregierung mit ihrem selbst bezeichneten „Gesamtkunstwerk“, einen regelrechten Horrorkatalog und Angriff auf die gesamte arbeitende Bevölkerung. An der Versorgung Pflegebedürftiger soll „gespart“ werden, die Lasten auf die Familien abgewälzt. Wesentliche Elemente der geplanten Verschlechterungen, die nun sehr schnell im Bundestag beschlossen werden sollen, sind:

 

Pflegepersonen, die die Pflege nicht erwerbstätig durchführen - also in der Regel pflegende Angehörige - erhalten Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegekasse. Damit soll Altersarmut zumindest gemindert werden, wenn pflegende Angehörige aufgrund der Pflege nicht erwerbstätig sein können. Wer Angehörige pflegt, erhält künftig weniger Rente, weil die Pflegeversicherung nur noch 70 Prozent (statt bisher 100 Prozent) der Rentenbeiträge bezahlt.

 

Pflegestufen werden später erteilt. Das wird dann im Gesetz als „höhere Schwellenwerte“ umschrieben. Tatsächlich wird damit bereits der Einstieg in die Pflegebedürftigkeit erschwert. Für die Pflegegrade eins, zwei und drei ist künftig eine höhere Punktzahl erforderlich. Bereits jetzt ist es ein Kampf, überhaupt einen Pflegegrad zu bekommen. Meist muss Widerspruch gegen das Gutachten eingelegt oder sogar geklagt werden, um richtig eingestuft zu werden. Das zieht sich dann über Monate hin.


Zuschüsse werden gekürzt. Der gemeinsame Jahresbetrag (für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) soll zum Beispiel bei Pflegegrad 2 und 3 von 3 539 Euro auf nur noch 1 855 Euro betragen. Also fast eine Halbierung der Leistung.

 

Das Pflegegeld wird marginal erhöht, gleichzeitig fallen aber die 42 Euro für Pflegehilfsmittel weg, sodass unterm Strich bis Pflegegrad 3 weniger Geld da ist. Bereits jetzt decken die Leistungen aber nur einen Teil der Pflegekosten. In Verbindung mit der Erhöhung der Zuzahlung von Medikamenten und Pflegehilfsmittel müssen Angehörige einen Teil des Pflegegelds bereits dafür einsetzen. Hinzu kommt, dass bestimmte Hilfsmittel wie Windeln bei Inkontinenz, Kompressionsstrümpfe, Pflegecremes usw. bereits jetzt schon selbst bezahlt werden müssen. Wer erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll nach den aktuellen Plänen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets erhalten.

 

Der Entlastungsbeitrag für Pflegegrad 1 soll ganz gestrichen. Dafür soll der Schwerpunkt auf Pflegebegleitung und Beratung gelegt werden. Aber wer soll dann die Haushaltshilfe bezahlen, die ja gerade eine Entlastung für den Pflegenden ist?

 

Wer im Pflegeheim ist, bekommt weniger Zuschüsse. Erst, wenn eine Pflegeperson über 54 Monate im Heim ist, gibt es 75 Prozent Zuschuss. Der Sparfaktor dieser Änderung ist besonders pervers, da die durchschnittliche Lebenserwartung laut einer Caritas-Befragung im Pflegeheim nach dem Einzug 25 Monate beträgt. Somit werden die meisten Bewohner nicht mal die dritte Stufe mit 50 Prozent erreichen.

 

In Zukunft müssen viele Angehörige Teile der Heimkosten ihrer Eltern übernehmen, da geplant ist, das Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 zu kippen. Dort war geregelt, dass sie erst ab einem Jahres brutto Gehalt von 100 000 Euro Unterhalt zahlen müssen.

Sparen werden die Kassen!

Hier werden Milliarden aus Pflegebedürftigen und ihren Familien rausgepresst; sie bekommen weniger Geld und müssen mehr selbst bezahlen. Um überhaupt noch eine halbwegs würdige Pflege im Alter zu bekommen, soll man selber durch eine private Pflegeversicherung vorsorgen.
Entlastet werden mit der geplanten Pflegereform nur die Pflegekassen selbst. Arbeiter und Angestellte zahlen drauf. So sollen Minijobber zukünftig Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Kinderlose Arbeitnehmer sollen mehr Pflegeversicherung zahlen. Hier soll der Beitrag um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden.

 

Völlig zu Recht machen die Gewerkschaften den Kampf gegen die Pflegereform zu einem Bestandteil der Ruhrpott-Rebellion und machen wie die Sozialverbände Front gegen diese Angriffe. Die MLPD fordert in ihrem Kampfprogramm: „Einbeziehung der alten, kranken und behinderten Menschen in das gesellschaftliche Leben und volle Übernahme aller Kosten für ein menschenwürdiges Leben durch Monopole und Staat!“

 

Das bisherige Pflegegesetz ist schon bei weitem unzureichend. Es wurde durch jahrelange Kämpfe von Betroffenen, Angehörige, Gewerkschaften und Sozialverbänden erkämpft – das hat nicht der „Sozialstaat“ geschenkt. Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist ein Lohn- bzw. Gehaltsbestandteil und könnte mit einer umsatzbezogenen Sozialsteuer für Kapitalisten finanziert werden. Notwendig ist der gemeinsame Kampf gegen Monopole und Regierung, und über den echten Sozialismus muss diskutiert und die Bewegung dafür gestärkt werden als grundsätzliche Alternative in der der Mensch im Mittelpunkt steht, zum kapitalistischen Paradigma eines kommerzialisierten „Gesundheits- und Pflegemarkts“.