„Nur Ja heißt Ja“
Erfolg der Frauen: Bundesrat empfiehlt Reform des Sexualstrafrechts
Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer, mit einer Entschließung der Bundesregierung die Einführung des Prinzips „Nur Ja – heißt Ja“ ins Sexualstrafrecht in Deutschland empfohlen.
Auch Bundesinnenministerin Hubig spricht sich dafür aus.¹
2016 wurde das Sexualstrafrecht verschärft und der Grundsatz „Nein heißt Nein“ eingeführt – ein Erfolg der kämpferischen Frauenbewegung. Danach ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen eine der beteiligten Personen erfolgt, auch wenn sie sich nicht aktiv wehrt. Vor Gericht müssen die Opfer von sexueller Belästigung und Gewalt nun nachweisen, dass sie ihre Ablehnung objektiv erkennbar mit Worten oder Taten zum Ausdruck gebracht haben. Das war ein Fortschritt zu vorher, aber angesichts der Wirklichkeit immer noch unbefriedigend. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlich verbreiteten Sexismus und der Rollenbilder wird oft unterstellt, ein „Nein“ oder abwehrende Haltung sei in Wirklichkeit ein „Sich Zieren“ und ein verstecktes „Ja“. Untersuchungen zeigen, dass 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungsopfer in Schockstarre verfallen und weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können. Andere Frauen haben Angst und bleiben deswegen passiv.
Melanie Schmalzl vom Frauennotruf München sagt: "Noch immer gehen viele Menschen, oft Männer, von dem falschen Grundsatz aus: 'So lange sie sich nicht wehrt, ist sie einverstanden.'" Oft kommt es in solchen Fällen vor Gerichten zu Freisprüchen. Eine Auswertung des Datenportals Statista zeigt: Im Jahr 2023 wurden deutschlandweit 126 470 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt. Verurteilt wurden deswegen im selben Jahr 11 273 Menschen. Auch wenn nicht alle Anzeigen im selben Jahr vor Gericht landeten oder falsche Vorwürfe darunter sind, ist diese große Lücke nicht hinnehmbar.²
„Nein heißt Nein“ geht immer noch davon aus, dass es maßgeblich von dem Verhalten des Opfers abhängt, ob es sich bei einem Übergriff um strafwürdige Gewalt handelt. Den Opfern wird die Verantwortung zugeschoben, vor zu Gericht beweisen, dass sie ihre Ablehnung zu einer sexuellen Handlungen objektiv erkennbar gezeigt haben.
„Nur Ja heißt Ja“ diese Forderungen erheben Frauen in den letzten Jahren immer lauter. In 14 europäischen Ländern wurde sie bereits ins Sexualstrafrecht eingeführt. Zuletzt in Frankreich – auch als Reaktion auf die Massenproteste, nachdem Gisèle Pelicot mutig offengelegt hatte, dass sie von ihrem Mann jahrelang betäubt, vergewaltigt und weiteren Männern zur Vergewaltigung überlassen wurde. Viele der inzwischen verurteilten über 50 Täter behaupteten, sie hätten geglaubt, die Frau Pelicot stelle sich schlafend und sie hätten von ihrer Zustimmung ausgehen können.
Der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ heißt, dass alle an einer sexuellen Handlung Beteiligten ausdrücklich ihr Einverständnis dazu geben müssen. Bei sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen kann sich ein Täter nicht mehr darauf berufen, das Opfer habe sich ja nicht gewehrt.
Der Deutsche Juristinnenbund spricht sich schon länger für diese Regelung aus und erklärt: „Insbesondere, da eine solche Situation ... von zahlreichen Faktoren wie gesellschaftlichen Erwartungshaltungen, Unsicherheiten und hierarchischen Verhältnissen geprägt ist. Es ist an der Zeit, (…) diese einseitige Lastenverteilung zu beenden – und damit auch das Bild der, sofern unwidersprochen, stets erwünschten sexuellen Handlung.“³
Eine Reform des Sexualstrafrechts in diesem Sinne ist ein längst überfälliger Fortschritt. Sie könnte in Verbindung mit einer entsprechenden Aufklärungsarbeit auch zur gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung beitragen. Aber selbst wenn die Reform von der Bundesregierung aufgegriffen und im Bundestag beschlossen würde, haben die Frauen tausend andere Gründe aktiv zu werden und sich zu organisieren. Mit ihrem Generalangriff auf Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, soziale Errungenschaften, auf die frauen- und familienpolitische Zugeständnisse der letzten Jahre wie Elterngeld, Kindersofortzuschlag Unterhaltsvorschuss für die Kinder Alleinerziehender verschärfen Monopole und Regierung auch die doppelte Ausbeutung der werktätigen und besondere Unterdrückung der Masse der Frauen insgesamt. Von faschistischen und reaktionären Kräften im Internet massenhaft verbreitete reaktionäre bis völkische Frauen- und Familienbilder propagieren die Unterwerfung von Frauen und das männliche Familienoberhaupt.
Die ganze Krisenhaftigkeit und Überlebtheit des Imperialismus kommt auch im Vordringen zerstörerischer Ideologien und Praktiken des Sexismus oder patriarchaler Denk- und Verhaltensmuster zum Ausdruck. Die MLPD macht den Kampf gegen Gewalt an Frauen deshalb im Geiste der Befreiung der Frau im echten Sozialismus zu ihrer Sache.
Die kämpferische Frauenbewegung, aber auch die Arbeiterbewegung und die entstehende sozialistische Jugendbewegung sind herausgefordert, sich mit den tief im Kapitalismus verwurzelten gesellschaftlichen Ursachen von Sexismus und anhaltender Gewalt gegen Frauen beschäftigen und sie angreifen.
Der 14. Frauenpolitische Ratschlag im November bietet als überparteiliche Plattform mit ihren 3 Themenblöcken den Raum, sich mit diesen Fragen tiefergehender auseinander zu setzen und über praktische Schlussfolgerungen zu beraten.