Voller Sieg der MLPD gegen die zionistischen Verleumdungen durch Benjamin Weinthal

Voller Sieg der MLPD gegen die zionistischen Verleumdungen durch Benjamin Weinthal

Gericht bestätigt: MLPD ist nicht antisemitisch und terroristisch

Unter der Überschrift "Voller Sieg der MLPD gegen die zionistischen Verleumdungen durch Benjamin Weinthal - Gericht bestätigt: MLPD ist nicht antisemitisch und terroristisch" hat die MLPD eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht. Rote Fahne News dokumentiert sie.

Von Pressemitteilung
Gericht bestätigt: MLPD ist nicht antisemitisch und terroristisch
Grafik: Rote-Fahne-Redaktion mit KI-Unterstützung

Unter der Überschrift "Voller Sieg der MLPD gegen die zionistischen Verleumdungen durch Benjamin Weinthal - Gericht bestätigt: MLPD ist nicht antisemitisch und terroristisch" hat die MLPD eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht.

 

Das Landgericht Hamburg hat heute (Az 324 O 249/26) auf Antrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) eine einstweilige Verfügung gegen Benjamin Weinthal erlassen. Ihm wird untersagt, die MLPD weiter als „Pack linker Judenhasser", die Rote Fahne als „antisemitisches (Kampfblatt)" oder die MLPD wegen „antisemitischem Terrorismus" zu diffamieren. Verstößt er dagegen, können Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft verhängt werden.

 

Das Gericht stellte klar, dass Weinthals Vorwürfe keinerlei tatsächlichen Anknüpfungspunkt haben und das Persönlichkeitsrecht der MLPD verletzen. Das Gericht begründete den Beschluss auch klar inhaltlich: Die MLPD ist weder antisemtisch noch terroristisch. Das über sie zu verbreiten, ist rechtswidrig. Das ist ein wichtiger Sieg auch für andere von Weinthal oder der Hetze vom angeblichen „linken Antisemitismus" Diffamierte.

 

In der Begründung heißt es wörtlich: „Die Antragstellerin hat insbesondere vorgetragen, dass sie zwar Kritik am Staat Israel und dessen Kriegsführung geäußert habe, allerdings entschieden die in Zeiten der Naziherrschaft betriebene Tötung von Juden verurteile und Antisemitismus ausdrücklich ablehne."

 

Und weiter: „Dass die Antragstellerin Terrorismus betriebe, stellt ebenso eine Meinungsäußerung dar, für die es allerdings prozessual an Anknüpfungstatsachen fehlt."

 

Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD, erklärt: „Dieser Beschluss ist ein wichtiger Erfolg gegen die faschistische und zionistische Hetzkampagnen von Benjamin Weinthal und seinen Hintermännern. Er zielt darauf ab, dass seine Lügen in der Presse oder von der bürgerlichen Politik aufgegriffen werden und sich bei den Leuten einprägen. Dagegen bestätigte das Gericht: Die MLPD ist nicht antisemitisch. Wir verurteilen Antisemitismus entschieden. Gleichzeitig bleiben wir dabei: Wir lassen uns nicht mundtot machen, wenn wir den israelischen Staatsterror und den Völkermord in Gaza kritisieren. Auch unsere Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf hat nichts mit Terrorismus zu tun."

 

Weinthal muss auch 5/6. der Kosten tragen. Die MLPD 1/6., weil die Rote Fahne von Weinthal durchaus als „Kampfblatt" bezeichnet werden darf, denn sie ist im „politischen Meinungskampf" engagiert.

 

Gabi Fechtner: „Das schmerzt uns keineswegs. Dass die Rote Fahne ein Kampfblatt gegen reaktionäre, antikommunistische und faschistische Hetze ist, wie sie Weinthal betreibt, darauf sind wir stolz!"

 

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