Argument zu den Kahlschlagsplänen bei VW
Erst mal abwarten, was der Aufsichtsrat am 9. Juli verkündet?
Ganz schlechte Idee! Warten wir nicht schon viel zu lange?
Für den Fall, dass die Beschlüsse des Aufsichtsrates am 9.Juli nicht den Wünschen des Vorstandes entsprechen, will der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre einberufen, um die Kahlschlagpläne letztendlich dort absegnen zu lassen. Diese Gremien bestehen aus Menschen, die an dem von uns erarbeiteten Reichtum regelrecht ersticken. Was soll da “Gutes“ beschlossen werden?
Auf die Einhaltung bestehender Verträge hoffen? Der aktuelle geltende „Zukunftstarifvertrag“ bei VW enthält, wie in der Regel jede Betriebs- oder Konzernvereinbarung, eine sogenannte Revisionsklausel. Sie besagt, dass neu verhandelt muss, wenn die Rendite der Kernmarke VW nicht die vom Vorstand erwarteten Ziele erreicht. Das ist ein Freibrief für die Kapitalseite, jederzeit bei sich verschärfenden “Wettbewerbsbedingungen“ den Vertrag aufzukündigen. Schon beschlossene Zusagen, wie z.B. betriebsbedingte Kündigungen bei VW bis 2030 auszuschließen, sind dann nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stehen.
Warten auf ein Fünkchen Respekt und Anerkennung? Wie lange lassen wir uns noch als zu faul, zu teuer, zu oft krank beleidigen, während Blume, Merz und Co leben wie die Made im Speck? Mit dem neuesten “Reformpaket“ sollen wir unter Druck gesetzt werden, noch häufiger krank am Arbeitsplatz zu erscheinen als bisher. Die sklavenähnlichen Arbeitsverhältnisse unserer befristeten Kollegen sollen von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Durch Abwarten wird diese Horrorliste nur noch länger.
Wenn die Milch am Überkochen ist muss sofort gehandelt werden! Ab 8. Juli – Mitbestimmung durch Streik!