Anwaltskanzlei Meister & Partner

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Eklatant rechtswidriger Polizeieinsatz gegen die Verbreitung der Zeitung „Vorwärtsgang“

Die Gelsenkirchener Anwaltskanzlei Meister & Partner hat eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht: "VW/Audi Neckarsulm: Eklatant rechtswidriger Polizeieinsatz auf Antrag des VW-Konzerns gegen die Verbreitung der Zeitung „Vorwärtsgang“ und gegen die MLPD zur Durchsetzung der Arbeitsplatzvernichtung - Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des offenen Rechtsbruchs durch die Polizei Baden-Württemberg und den VW/Audi-Konzern wird gestellt." Rote Fahne News dokumentiert Auszüge.

(...) Konnte in der Vergangenheit die Kollegenzeitung ungehindert verteilt werden, entschloss sich die Werksleitung entgegen einer klaren Rechtslage, die Polizei einzuschalten und stellte Strafantrag wegen angeblichen „Hausfriedensbruchs“, dem die Polizeiführung nachkam. Es kam in der Folge zu einem massiven Polizeieinsatz, der vollständig ignorierte, dass es sich bei dem Gelände überhaupt nicht um ein sogenanntes „befriedetes Besitztum“ handelt und ein Hausfriedensbruch offensichtlich nicht vorlag.

 

Hinweise auf die Rechtslage wurden von den aggressiv auftretenden Polizeikräften ignoriert. Nach Zeugenberichten gab der Einsatzleiter die ausdrückliche Anweisung, alle festzunehmen, – „zur Not auch mit Gewalt“ – und erklärte das Recht auf Meinungsfreiheit zur Makulatur. (...)

 

Dabei stand offensichtlich die Solidarität der MLPD mit den Kolleginnen und Kollegen im Fokus. Die offene Repression und der eklatante Rechtsbruch seitens des VW/Audi-Konzerns im Einklang mit der Polizei im Zusammenhang mit der drohenden Vernichtung von über 100.000 Arbeitsplätzen bedeutet eine neue Qualität der Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit an industriellen Großbetrieben.

 

Gegen die Verantwortlichen in der Polizei Baden-Württemberg und im VW-Audi-Konzern wird bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung (im Amt) erstattet. Darüber hinaus sollen weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Mit ihnen soll festgestellt werden, dass sämtliche polizeiliche Maßnahmen, insbesondere die gewaltsame Verbringung zur Wache, die Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen, das Anlegen von Handschellen und die Inhaftierungen rechtswidrig waren. Die Verantwortlichen der Polizei und des VW/Audi-Konzerns müssen zur Rechenschaft gezogen und die Betroffenen entschädigt werden.

 

Ein solches Vorgehen darf seitens der antifaschistischen, revolutionären und Arbeiterbewegung, gerade auch aufgrund der wachsenden faschistischen Gefahr, nicht hingenommen werden.