Leserbrief
Das „Transformationsgeld“ in der Metall- und Elektroindustrie ist eine von vier jährlichen Sonderzahlungen
Zum News-Artikel „Mercedes-Arbeiter marschieren zur Center-Versammlung“ schreibt ein Leser aus Dortmund:
In dem Artikel vom 1. Juli „Mercedes-Arbeiter marschieren zur Center-Versammlung“ heißt es, dass es sich bei der Forderung des Vorstandes nach einer Verschiebung des sogenannten "Trafo-Bausteines" um eine „18-prozentige Lohnsteigerung“ handele. Die Formulierung ist missverständlich.
Denn bei dem sogenannten „Transformationsgeld“ – in Baden-Württemberg „Transformationsbaustein“ – handelt es sich nicht um eine „Lohnsteigerung“, sondern um eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 18,4 Prozent des regelmäßigen individuellen Monatsentgelts.
Es wird in der Regel mit der Juli-Abrechnung ausgezahlt. Die IG Metall hat das T-Geld in der Metall- und Elektroindustrie mit dem Tarifabschluss 2021 durchgesetzt. Das T-Geld kann nach Vereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat bei einer längeren Arbeitszeitreduzierung zu einem Teillohnausgleich genutzt werden. Außerdem kann es mit einer Betriebsvereinbarung zeitlich verschoben bzw. ausgesetzt werden.