Pressemitteilung

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Gegen Benjamin Weinthals Hasstiraden: MLPD beantragt Erlass einer einstweiligen Verfügung

Die Gelsenkirchner Anwaltskanzlei Meister & Partner hat unter der Überschrift "Gegen Benjamin Weinthals Hasstiraden: MLPD beantragt Erlass einer einstweiligen Verfügung" eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht. Rote Fahne News dokumentiert sie.

Benjamin Weinthal, Autor der „Jerusalem Post“ und Mitarbeiter der rechtsgerichteten US-„Foundation for Defense of Democracies“, beschimpft seit geraumer Zeit Menschen, Organisationen und Institutionen, die auch nur die leiseste Kritik am Vorgehen der israelischen Regierung und Armeeführung gegen die palästinensische Bevölkerung äußern, willkürlich als Antisemiten. Die MLPD diffamiert er in einer Serie von E-Mails und Posts auf „X“ als „Pack linker Judenhasser“ und bezichtigt sie frei erfunden des „antisemitischen Terrorismus“.

 

Nachdem Herr Weinthal einer schriftlichen Aufforderung unserer Kanzlei vom 04.06.2026 zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht nachgekommen ist, haben wir nunmehr im Auftrag der MLPD beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung dieser und inhaltsgleicher Verleumdungen beantragt (324 O 249/26). In der Antragsschrift heißt es u.a.:

 

„Zwar kritisiert die Antragstellerin die Politik der israelischen Regierung als völkerrechtswidrig und verurteilt ihr Vorgehen gegen die palästinensische Bevölkerung als Völkermord. Diesen Standpunkt teilt sie mit einer Vielzahl von Politikern, Historikern, Institutionen wie der UNO-Menschenrechtskommission, mit NGOs wie Amnesty International sowie prominenten Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland und nicht zuletzt aus Israel selbst. Diese Kritik (---) richtet sich nicht gegen das israelische Volk, das Judentum bzw. den jüdischen Glauben, sondern explizit gegen die israelische Regierung und die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen in der Staats- und Armeeführung. Sie hat deshalb mit Antisemitismus bzw. „Judenhass“ nicht das Geringste zu tun. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Antragstellerin ihre Solidarität mit dem völkerrechtlich legitimen Befreiungskampf des palästinensischen Volkes erklärt, das Massaker der Hamas an israelischen Zivilisten vom 7. Oktober 2023 aber stets strikt verurteilt und die Hamas als faschistisch, rassistisch, antikommunistisch und frauenfeindlich qualifiziert hat. (---) Auch tritt die Antragstellerin im Unterschied zu zahlreichen anderen als links geltenden Organisationen für das Existenzrecht Israels ein. (---)

 

Die Antragstellerin muss es nicht hinnehmen, als politische Partei in dieser Weise willkürlich diffamiert und kriminalisiert zu werden. (---) Mit politischem Meinungskampf und erst recht mit Journalismus haben diese Äußerungen nichts zu tun. Sie erfüllen den Tatbestand der Schmähkritik und sind daher durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht geschützt.“

 

Schon 2017/2018 erwirkte unsere Kanzlei gegen Herrn Weinthal eine einstweilige Verfügung wegen Verleumdung der MLPD.

 

Wir sehen unser Vorgehen auch als Beitrag der Solidarität, zu den vielen – auch jüdischen – Menschen, gegen die Herr Weinthal penetrant Hetze verbreitet und Repressionen fordert.

 

Spendet für den Rechtshilfefonds der MLPD

Wer die Anwaltskanzlei Meister & Partner und die MLPD in ihrem Kampf gegen die Hetze eines Weinthal und für die Verteidigung ihrer Rechte unterstützen möchte, kann dies über ihren Rechtshilfefonds tun. Jede Spende hilft, juristische Schritte gegen systematische Diffamierung zu finanzieren und zu zeigen, dass man sich solchen Einschüchterungsversuche nicht beugt, sondern dagegen in die Offensive geht.

 

Spendenkonto: Rechtshilfefonds der MLPD
Bank: GLS-Gemeinschaftsbank • IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00
Stichwort / Verwendungszweck: Rechtshilfe/Weinthal

 

 

Die Pressemitteilung im pdf-Format