Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies Einwände der Partei gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zurück.
Der BayVGH bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2024. Damals waren die Richter nach der Auswertung von mehreren Tausend Seiten Material zum Schluss gekommen, "dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen" Völlig zu Recht urteilte das höchste bayrische Verwaltungsgericht, die AfD überschreite das Maß der zulässigen Kritik. Das Verwaltungsgericht München habe "in nicht zu beanstandender Weise gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen". Einschlägige Äußerungen aus der AfD seien ausdrücklich auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit gewürdigt worden.
Aufgezählt werden Aussagen zur "Remigration", zur "Diffamierung" von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu "Umsturzphantasien" oder zu einer "fortgesetzten Agitation" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (obwohl die im letzten Satzteil genannte "Freiheit und Demokratie" in erster Linie für die Monopole gilt und die Massen der Bevölkerung ständig um ihre demokratischen Rechte und Freiheiten kämpfen müssen). Die Entscheidung des BayVGH ist unanfechtbar. Es zeigte sich wieder: Wer AfD wählt, wählt Faschismus.