Velbert

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Prozess gegen Horst Dotten ausgesetzt

Vor dem Prozess fand eine Kundgebung des Internationalistischen Bündnisses Velbert statt.

Korrespondenz / fu
Prozess gegen Horst Dotten ausgesetzt
Horst Dotten (Dritter von rechts) auf der Kundgebung vor dem Gericht (rf-foto)

Horst Dotten berichtete kurz, dass diese Auseinandersetzung um die Teilnahme der MLPD an der 1.-Mai-Kundgebung ein Kampf um erkämpfte und grundsätzliche demokratische Rechte und Freiheiten gegen den modernen Antikommunismus ist. (Mehr dazu hier.) Heute, in diesem Fall, geht es um Velbert, aber wie dieses Verfahren ausgeht, hat auch Bedeutung für weitere Städte, in denen es ähnliche Auseinandersetzungen gibt. Etwa ein Dutzend Kolleginnen und Kollegen nahmen an dieser Kundgebung teil.

Richterin kannte Zusammenhang mit 1. Mai nicht

Ursprünglich wollte die Richterin der Ordnungsstrafe stattgeben, es stellte sich allerdings schnell heraus, dass ihr der gesamte Sachverhalt überhaupt nicht bewusst war. Horst Dotten und sein Rechtsanwalt legten dar, dass die Veranstaltung der IG Metall am 1. Mai eine öffentliche Versammlung war, an der jeder das Recht hatte, teilzunehmen. Lediglich eine Störung des Ablaufs der Veranstaltung wäre ein Grund, jemanden von der Teilnahme auszuschließen. Das war eindeutig hier nicht der Fall.


Die Richterin erklärte mit gewisser Überraschung, dass ihr der Zusammenhang nicht bekannt war und sie sich mit den konkreten Vorgängen am ersten Mai nicht auskenne. Bis zu diesem Zeitpunkt schien sie davon ausgegangen zu sein, dass es allein um eine "unerlaubte Sondernutzung von Straßen" und eine "unerlaubte Ansammlung" durch Horst Dotten gegangen sei.


Den größeren Zusammenhang müsse sie nun erstmal ermitteln. Insbesondere, dass noch weitere Parteien mit einem Informationsstand an diesem 1. Mai beteiligt waren, war ihr nicht bekannt gewesen. Der Anwalt wies darauf hin, dass sie das Verfahren auch einstellen könne. Darauf ging sie aber nicht ein.

 

Auf einer kurzen Kundgebung nach dem Prozess bewertete Horst Dotten den Termin folgendermaßen: "Ein Erfolg ist erstmal, dass die Ordnungsstrafe heute nicht bestätigt wurde. Und: Das Gericht musste objektiv einräumen, dass es einen größeren politischen Zusammenhang gibt. Wir bleiben weiter am Ball im Kampf um demokratische Rechte und Freiheiten und gegen antikommunistische Ausgrenzung."

 

Ob es zu einem weiteren Prozesstermin kommt, ist noch unklar. Auch eine Einstellung des Verfahrens oder Entscheidung nach Aktenlage wären möglich. Die Rote Fahne Redaktion wird in jedem Fall weiter berichten.