Ihre Freilassung beendet den Fall nicht!
Neue Pressemitteilung: Eva Maria Michelmann ist frei - Ahmet Polad muss jetzt freigelassen werden
Rote Fahne News hat gestern über die Freilassung von Eva Maria Michelmann aus syrischer Verschleppung und Haft berichtet und mit Familien, Anwälten und zahlreichen Unterstützern zusammen gefordert: Ahmet Polad muss jetzt freigelassen werden!
Hier der Rote-Fahne-News-Artikel vom 20. Juni.
Heute, am 21. Juni, hat die Gelsenkirchner Anwaltskanzlei Meister & Partner eine neue Mitteilung für Presse und Öffentlichkeit herausgegeben, in der betont wird: Evas Freilassung ist ein Erfolg der Solidarität! Rote Fahne News stützt sich mit ihrem Beitrag heute auf diese Pressemitteilung.
Gleichzeitig dokumentiert der UN-Menschenrechtsrat Folter, Incommunicado-Haft und Verschwindenlassen im neuen syrischen Sicherheitsapparat. Freilassung, unabhängige Aufklärung, Beweissicherung und Rechenschaft müssen jetzt folgen! Als anwaltliche Vertreter von Eva Maria Michelmann, Mehmet Nizam Aslan - journalistisch bekannt als Ahmet Polad - und ihrer jeweiligen Familien teilen wir mit: Am Morgen des 19. Juni 2026 konnte Eva Maria Michelmann das Gefängnis in Damaskus verlassen. In Begleitung eines Vertreters der deutschen Botschaft flog sie nach Amman, wurde dort von Familienangehörigen und Freund:innen empfangen und reiste noch am selben Tag nach Berlin weiter. Ihr geht es den Umständen entsprechend gut. Diese vorsichtige Formulierung ist keine Entwarnung über die körperlichen und seelischen Folgen ihrer Haft. Zu gegebener Zeit wird Eva selbst zu ihrer Entführung, den Haftbedingungen und ihrer völkerrechtswidrigen Inhaftierung durch die salafistisch-diktatorische syrische Übergangsregierung berichten. Ihre Freilassung beendet den Fall nicht.
Solidarität wirkt - die politische Aufklärung bleibt aus
Evas Freilassung ist ein Erfolg der Solidarität. Familien, Freund:innen, Journalist:innen, Menschenrechts- und Berufsorganisationen, Parteien, Abgeordnete und internationale Solidaritätsinitiativen hielten den Fall über Monate öffentlich und zwangen die Verantwortlichen, die Haft einzugestehen und Eva schließlich freizulassen. Obwohl nach Medienberichten bereits kurz nach der Inhaftierung ein Besuch Eva Maria Michelmanns durch Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND stattgefunden haben soll, führte dies nicht zu ihrer Freilassung. Erst aufgrund der Recherchen von Journalist:innen, Freund:innen, Familienangehörigen, Rechtsanwaltskanzleien und Quellen aus Nord- und Ostsyrien/Rojava wurde erreicht, dass am 23. April 2026 eine Vertreterin der deutschen Botschaft Eva in einem Gefängnis in Damaskus besuchte. Eine regelmäßige konsularische Betreuung und freier Zugang wurden danach über mehr als fünf Wochen nicht ermöglicht.
Die Pressekonferenz vom 29. Mai 2026 und die internationale Berichterstattung erhöhten den öffentlichen Druck erheblich. Ab dem 2. Juni wurden weitere Besuche und Telefonate mit Angehörigen möglich. Nachdem die syrische Regierung zugesagt hatte, Eva freizulassen und ihr die freiwillige Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen, wurde auf weitere öffentliche Erklärungen verzichtet, um diese Freilassung nicht zu gefährden. Wir danken den Mitarbeiter:innen des Auswärtigen Amtes und der deutschen Botschaften in Damaskus und Beirut, die sich in der entscheidenden Phase nachhaltig für Evas Freilassung eingesetzt haben.
Druck und Solidarität dürfen jetzt nicht enden
Zu prüfen ist, ob und gegebenenfalls welche deutschen Stellen sich durch aktives Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen an der Verheimlichung oder Verdunkelung der Haft, an der Fortdauer der Incommunicado-Haftbedingungen oder an der Inkaufnahme einer akuten Gefahr für Leib und Leben von Eva und Ahmet mitschuldig gemacht haben. Offenzulegen ist insbesondere, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt von Festnahme, Haftort, Folter- und Misshandlungshinweisen wusste, welche Schutzmaßnahmen
möglich und geboten waren und weshalb sie unterblieben. Solidarität wirkt. Dieser Druck darf jetzt nicht enden. Er muss sich auf Ahmet Polads Freiheit und den Schutz aller weiteren Verschleppten richten. Die internationalen, berufsverbandlichen und parlamentarischen Aufrufe dokumentieren die Breite dieser Solidarität.
Stimmen der Familien
Ich bin unfassbar erleichtert, dass meine Schwester nun frei ist. Das war nur durch die gewaltige Solidarität mit Eva und Ahmet und mit unseren beiden Familien möglich. Nun wird es höchste Zeit, dass auch Ahmet freikommt.“
Dr. Antonius Michelmann, Bruder von Eva Maria Michelmann
Ich hoffe sehr, dass auch die Familien der anderen Verschleppten bald keine schlaflosen Nächte mehr haben müssen. Jetzt, da ich meine Tochter wiederhabe, wünsche ich mir nichts mehr, als dass auch Ahmet und die anderen Verschleppten freikommen.“
Rotraut Hake-Michelmann, Mutter von Eva Maria Michelmann
Wir haben uns sehr über Evas Freilassung gefreut. Wir hoffen, dass auch Ahmet und die anderen Gefangenen ihre Freiheit wiedererlangen.“
Kudret und Adil Aslan, Eltern von Mehmet Nizam Aslan, journalistisch bekannt als Ahmet Polad
Keine Anklage, keine Beweise, kein Gericht - die nachträgliche Erklärung verschleiert die Haft
Die am 20. Juni veröffentlichte Erklärung des syrischen Außenministeriums entlastet die Verantwortlichen nicht. Sie enthält keine konkret bezeichnete Handlung, keine Anklageschrift, kein Aktenzeichen, kein zuständiges Gericht und keinen überprüfbaren Beweis. Selbst der angeblich gemeinsam mit Eva festgenommene „hochrangige PKK-Angehörige“ wird nicht benannt. Es bleibt offen, wen die Erklärung damit meint.
Das Committee to Protect Journalists (CPJ) bezeichnete Ahmets Lage als fortdauerndes Verschwindenlassen und die fehlende Transparenz der syrischen Regierung als inakzeptabel. CPJ fordert die Klärung seines Rechtsstatus, Schutz sowie Zugang zu Familie und Rechtsbeistand. Nach Einschätzung der Familie und ihrer anwaltlichen Vertretung besteht aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem türkischen Erdoğan-Regime und der syrischen Übergangsregierung die Gefahr einer Auslieferung an die Türkei. Eine solche Auslieferung könnte mit weiterer Inhaftierung und Folter einhergehen und muss ausgeschlossen werden.
Wir fordern:
- die unverzügliche und bedingungslose Freilassung Ahmet Polads
- die sofortige Offenlegung seines Haftorts, Gesundheitszustands und Rechtsstatus
- freien Zugang für Familie, unabhängige Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen und das IKRK
- die verbindliche Zusicherung, dass Ahmet weder an die Türkei noch an einen anderen Drittstaat ausgeliefert oder überstellt wird
- die Sicherung sämtlicher Haft-, Transport-, Verhör- und Behandlungsunterlagen