Arbeiterbildungszentrum

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Nein zu Corona-Rückforderungen

Der Verein Arbeiterbildungszentrum e.V. positioniert sich öffentlich gegen die Rückforderung von Coronahilfen und wendet sich mit einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst (CDU).

Pressemitteilung des Arbeiterbildungszentrums e.V./Schacht 3, 16.6.26

Ende April erhielt das Arbeiterbildungszentrum e.V. die Schlussbescheide zu Corona-Überbrückungshilfen II und III mit einer Rückzahlungsforderung in Höhe von 22.465,53€. Formal mag alles korrekt sein, aber die Landesregierung ignoriert die außergewöhnliche Situation in 2020 und 2021. Nach 2021 hielt in 2022, 2023 mit der Preisexplosion bei Lebensmittel und Energie eine  außergewöhnliche Situation an. Trotz Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent bei Speisen für 2026 befinden sich viele Kleinbetriebe mit dem Nahostkrieg erneut in einer außergewöhnlichen, belastenden Situation. Hohe Energie- und Lebensmittelpreise bringen viele Klein- und Handwerksbetriebe in eine Existenznot. Für 2026 prognostiziert der DEHOGA Verband, dass jeder 4. Gastronomiebetrieb schließen muss. Mit ihrer Rückforderung von Corona-Hilfen wird diese Existenznot für viele Kleinbetriebe befeuert.

 

Hinzu kommt, dass sie im Zeitraum Mai 20 bis August wo 15 Mal die Kriterien verändert haben. Es ist kaum nachprüfbar, ob die Kriterien der Schlussbescheide den Kriterien bei der Antragsstellung entsprechen. Die gesetzlich vorgeschriebe Verjährungsfrist wurde dahin gehend verändert, dass sie mit dem Schlussbescheid in Kraft tritt. Widerspruch ist nicht möglich. Ganz nach dem Motto, ich mache mir die Gesetze wie sie mir gefallen.

 

In einem offenen Brief an Ministerpräsidenten Hendrik Wüst fordert das Arbeiterbildungszentrum:

 

„1. Niederschlagung aller Rückforderungen an Klein- und Mittelbetriebe für erhaltene Corona-Hilfen. Sie haben das selbst in der Hand. Folgen Sie dem Beispiel der Länder Baden-Württemberg und Hessen. Beide Länderparlamente haben Entlastungen bei den Coronahilfen beschlossen. Das Land Baden-Württemberg erließ dazu ein „Ausgleichsgesetz“.

 

2. Es braucht eine gerechtere Verteilung. Großbetriebe und Konzerne erhalten Milliarden an Steuervergünstigungen ohne Rückzahlungsforderung. Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe leiden im 6. Folgejahr nach Corona immer noch unter Umsatzverlusten. Corona-Hilfen dienten ausdrücklich der Abwendung von Liquiditätsengpässen. Diese Engpässe sind auch in 2026 gegeben. Von daher ist es nur gerecht, die Corona-Rückforderungen für nichtig zu erklären.“

 

Zwischenzeitlich hat das Ministerium geantwortet, dass sich das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Energie und Klimaschutz darum kümmert. Man darf gespannt sein. Weitere Öffentlichkeit ist nötig. Betroffene fordern wir auf, sie unserem Anliegen anzuschließen.