Radikalenerlass 2.0

Radikalenerlass 2.0

Mittwoch: Hamburg soll Regelabfrage beim Verfassungsschutz einführen

Am Mittwoch legt der Hamburger Senat der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der es erlauben soll, für sämtliche Einstellungen, Höhergruppierungen und Vertragsverlängerungen im öffentlichen Dienst eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen.

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Mittwoch: Hamburg soll Regelabfrage beim Verfassungsschutz einführen
Solche Gesetze schaffen auch einen weiteren Vorwand für den Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz, noch mehr unbescholtene Menschen zu überwachen. (Bild: Timi Keszthelyi; Lizenz: Pexels)

Zwar gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich in verschiedenen anderen Bundesländern, aber in keinem einzigen gibt es bisher oder gab es jemals ein ratifiziertes Gesetz, dass den Verfasssungsschutz pauschal quasi bei jeder Einstellung beteiligt. Das ist die wesentliche neue Qualität, und wie der Verfassungsschutz damit umgeht ist eine andere Frage – es kann schließlich durchaus sein, dass der Verfassungsschutz seinerseits dann jede dieser Anfragen zum Anlass nimmt, eine aktive Überprüfung der Person durchzuführen, weil, ja, warum denn nicht? Wenn keine Erkenntnisse vorliegen beweist das schließlich nicht, dass man keine finden kann, wenn man sucht.

 

Das Bündnis gegen Berufsverbote organisiert jetzt breiten Protest in der Hansestadt. Grüne Jugend und Jusos sind mit im Boot, obwohl SPD und Grüne die Regierung stellen. Aber auch Linkspartei, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Träger der Jugendhilfe. Das Bündnis sieht eine Kontinuität zum historischen Radikalenerlass von 1972. Hans-Peter de Lorent wurde 1974 deswegen von einer Verbeamtung als Lehrer ausgeschlossen. Auch damals führten Bewerbungen auf Stellen im öffentlichen Dienst zu Regelabfragen beim Verfassungsschutz.

 

Die Hamburger Bürgerschaft habe 2022 den Opfern des Radikalenerlasses eine Ausstellung gewidmet und sich entschuldigt, berichtete er gegenüber der Frankfurter Rundschau. „Und schon nach drei Jahren soll das nicht mehr gelten?“ Für Innensenator Andy Grote (SPD) dient die Einführung der Regelabfrage bloß dem „Schutz der Integrität und der demokratischen Resilienz der öffentlichen Verwaltung“ und jeder Vergleich mit dem Radikalenersatz sei ungerechtfertigt. Die Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) sieht das anders. „Es gibt unserer Meinung nach keine materiellen Unterschiede“, sagte der Jurist André Paschke von der Hamburger VDJ, die sich ins „Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote“ einbringt.

 

Besonders kritisch ist, dass hiermit auch der AfD in der Zukunft ein Mittel an die Hand gegeben werden könnte, ideologische Säuberungen des Staatsapparats, wie sie die bereits im Falle ihres Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt angekündigt haben, sozusagen gesetzeskonform durchzuführen. Hamburger SPD und Grüne hätten dann die Drecksarbeit der Faschisten gemacht – aber zumindest haben sie ihnen jetzt schon eine Vorlage für Sachsen-Anhalt geliefert.