Netzentgelte
Kleine sollen zahlen, Konzerne werden profitieren
Seit zwei Jahrzehnten haben Hunderttausende Eigenheimbesitzer, Landwirte und Kleingewerbetreibende die Energiewende von unten finanziert:
Solarpaneele auf dem Dach, Biogasanlage auf dem Hof, Blockheizkraftwerk im Betrieb – Investitionen aus eigenem Antrieb, auf staatliche Versprechen gestützt, über zwanzig Jahre kalkuliert.
Jetzt kommt die Rechnung
Die Bundesnetzagentur hat ihren Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt. Danach sollen ab 2029 Einspeiser – Betreiber von Wind- oder Solarparks – einen jährlichen Kapazitätspreis von 4 bis 7 Euro pro kW zahlen. Wer selbst erzeugt und selbst verbraucht, und deshalb weniger Netzstrom bezieht, zahlt zusätzlich einen höheren Grundpreis. Dazu gehören alle, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installiert haben. Gleichzeitig soll die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen 2027 auslaufen. Die Frage, welche Sonderregelungen für industrielle Großverbraucher gelten, wird bequem auf 2027 vertagt; sie werden verschont.
Das Muster hat Geschichte. Das Netz, dessen Finanzierung nun auf dezentrale Kleineinspeiser umgelegt werden soll, wurde für Großkraftwerke gebaut – für RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall, die 2011 noch 73 Prozent des konventionellen Stroms erzeugten. Jahrzehntelang privatisierten diese Konzerne ihre Gewinne, während Gesundheitsschäden, Klimafolgekosten und die militärische Absicherung von Energieimporten auf die Allgemeinheit abgewälzt wurden.
Was E.ON-Chef Birnbaum dazu sagt, ist erhellend: Vergütungen für Photovoltaik seien ohnehin nicht nötig, weil Anlagenbetreiber ja schon durch den geringeren Netzbezug profitierten. Übersetzt: Wer weniger Netzstrom kauft, schmälert die Konzernprofite. Das soll jetzt durch höhere Grundpreise ausgeglichen werden – nicht durch effizientere, hybride Strukturen mit Schwerpunkt auf Dezentralität, sondern durch Belastung der dezentralen Erzeuger.
Diese sollen per Bestandsschutzregelung für bestehende Anlagen beruhigt werden. Doch was nach Entgegenkommen klingt, ist rechtlich kaum zu umgehen. Die eigentliche Entscheidung ist: Wer die Energiewende materiell getragen hat, soll jetzt für die überholte Infrastruktur zahlen, die das alte Konzernsystem hinterlassen hat. Das ist keine technische Regulierung. Das ist Umverteilung von unten nach oben.