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Jüdische Stimme eröffnet Hauptsacheverfahren gegen Verfassungsschutz

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln den Antrag der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V., die im Eilverfahren gegen die Einstufung als “gesichert extremistische” Organisation geklagt hatte, am 20. Mai abgelehnt hat, hat der Verein am 3. Juni ein Hauptsacheverfahren gegen den Inlandsgeheimdienst eröffnet.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am 27. April 2026 nach einer mündlichen Verhandlung im Eilverfahren entschieden, dass die Jüdische Stimme nicht mehr im Verfassungsschutzbericht 2024 als “gesichert extremistisch” gelistet werden dürfe, und die entsprechenden Stellen wurden anschließend geschwärzt. Im Laufe der Anhörung wurde nicht nur den Besucherinnen und Besuchern, sondern auch den Richterinnen iund Richtern immer deutlicher, wie überzogen und unbegründet die Vorwürfe waren. Da das Bundesinnenministerium (BMI) inzwischen Beschwerde eingelegt hat, bleibt nun abzuwarten, ob das Oberverwaltungsgericht Berlin ähnlich entscheidet.

 

“Ein wichtiger Vorteil eines Hauptsacheverfahrens im Vergleich zu einer Beschwerde im Eilverfahren ist die mündliche Verhandlung, die laut Einschätzung unserer Anwälte nicht unwesentlich zum Erfolg in Berlin beigetragen hat.” So kommentierte Wieland Hoban, Vorsitzender des Vereins. “Das ist nämlich eine wichtige Gelegenheit, um die antidemokratische Absurdität der Staatsräson-Logik vorzuführen. Wo bisher Unterstellungen reichten, werden jetzt wirkliche Argumente gefordert.”

 

Der Grund für die zwei Klagen - einmal gegen das BMI, das den jährlichen Verfassungsschutzbericht veröffentlicht, und einmal gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst - war das Bestreben, nicht nur die Veröffentlichung der Einstufung im Bericht, sondern auch die Einstufung selbst zu verhindern. Bei einer “gesichert extremistischen” Organisation stehen dem Geheimdienst nämlich erweiterte Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung.

 

“Es geht hier nicht nur um die Organisation als solche, sondern auch um den Schutz unserer Mitglieder”, merkte Tair Borchardt, Vorstandsmitglied der Jüdischen Stimme, an. “Die Mitgliedschaft in einer ‘gesichert extremistischen’ Organisation kann Einbürgerungsverfahren und Berufe im öffentlichen Dienst gefährden. Niemand sollte für eine Mitgliedschaft einen so hohen Preis zahlen.”

 

“Natürlich geht es auch nicht nur um uns”, ergänzte ihre Vorstandskollegin Marusja Münchmeyer. “Solche Repression erleben auch viele andere Personen und Gruppen in der Bewegung, die wegen ihrem Widerstand gegen Apartheid, Besatzung und Genozid vom Staat verfolgt werden. Wir müssen alle zusammen weiterkämpfen, vor Gericht und auf der Straße. Für uns, für die Bewegung, für Palästina.”