Pressemitteilung
Ermittlungsverfahren gegen Roland Meister wegen angeblicher Verleumdung der Polizei eingestellt
Die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen hat eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht: "Antifaschistische Proteste in Essen-Kray – Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Roland Meister wegen angeblicher Verleumdung der Polizei eingestellt". Rote Fahne News dokumentiert sie.
Bei einer antifaschistischen Kundgebung am 8. August 2025 in Essen-Kray gegen die Landeszentrale der Partei „Die Heimat" und Drohungen der Anhänger von „Die Heimat“ und der „Jungen Nationalisten" von „Jung und Stark" und „Heimatliebe" erstatteten Beamte der Essener Polizei Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Roland Meister wegen angeblicher Verleumdung.
Der Essener Polizeipräsident Stüve stellte persönlich Strafantrag. Anlass bzw. Vorwand war ein Redebeitrag unseres Mandanten: Er hatte als Versammlungsleiter und unmittelbar betroffener Anwohner berechtigt kritisiert, dass das Polizeipräsidium Essen faschistische Aufmärsche und das Rufen der volksverhetzenden Parole „Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!" nicht verbietet, obwohl es dabei immer wieder zu offenen Drohungen der Anhänger der faschistischen Organisationen gekommen war.
Völlig zu Recht wurde das Ermittlungsverfahren am 6. Mai 2026 von der Staatsanwaltschaft Essen eingestellt (Az.: 629 Js 164/26). In der ausführlichen Begründung der Einstellungsverfügung heißt es u. a.: „Die … Aussage, wonach die Polizei ,nichts gegen diese Aussage tue‘, ist nach dem Kontext der Redebeiträge des Beanzeigten in die von ihm formulierte Kritik an dem polizeilichen Vorgehen insgesamt … einzuordnen. … Die durch Art. 5 Absatz 1 S. 1 des Grundgesetzes geschützte Meinungsfreiheit gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Der Schutz der Meinungsfreiheit ist gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert seine Bedeutung."
Damit wurde klargestellt, dass Kritik an polizeilicher Untätigkeit gegenüber faschistischen Umtrieben legitim ist, und zugleich der Versuch der Essener Polizeiführung, kritische Meinungsäußerungen zu kriminalisieren, zurückgewiesen.
Das ist ein Erfolg im Kampf um bürgerlich-demokratische Rechte und Freiheiten. Es bleibt aber eine wichtige Aufgabe, das Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda nach dem Potsdamer Abkommen durchzusetzen!