Dokumentiert

Dokumentiert

Staatsanwaltschaft Halle stellt Verfahren gegen „Oma gegen Rechts“ ein

Das Onlineportal "Du bist Halle" aus Halle an der Saale berichtet über einen interessanten Fall. Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert Auszüge:

Ein Schild auf einer Demonstration im April hat nun juristische Gewissheit gebracht: Die Bezeichnung des AfD-Politikers Björn Höcke als „Nazi“ ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren gegen eine 71-jährige Seniorin aus Halle (Saale) endgültig ein, berichtet die MZ (Mitteldeutsche Zeitung, Anm. d. Red.).

 

Das Verfahren ging auf eine Kundgebung im vergangenen April in Magdeburg zurück. Eine 71-jährige Demonstrantin, die der Gruppe „Omas gegen Rechts“ angehört, hatte dort ein Plakat mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ hochgehalten. Die Magdeburger Polizei leitete daraufhin von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren ein. Der Vorwurf: Verdacht auf eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“. Da die Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft Halle liegt, wurden die Akten dorthin übergeben – und dort nun geschlossen. ...

 

Die Justizbehörde stellte in ihrer Begründung laut MZ unmissverständlich klar, dass im vorliegenden Fall keine Straftat vorliegt. Weder der Tatbestand der Beleidigung noch der üblen Nachrede oder Verleumdung sei erfüllt. Die Äußerung sei als an Tatsachen anknüpfendes Werturteil von der Meinungsfreiheit gedeckt, so die Staatsanwaltschaft.


Anmerkung der Roten Fahne Redaktion:

Dass Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf, hatte die Gelsenkirchener Anwaltskanzlei Meister & Partner in diesem konkreten Kontext bereits im Jahr 2019 im Auftrag des Internationalistischen Bündnisses vor Gericht durchgekämpft. Mehr dazu hier