Landgericht Berlin I
Andreas Scheuer (CSU) hat im Untersuchungsausschuss gelogen und muss vor den Kadi
Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommt wegen einer Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht.
Die große Koalition aus Union und SPD hatte die Pkw-Maut 2017 im Bundestag beschlossen. Scheuer wurde 2018 Bundesverkehrsminister und trieb die Sache voran. Die Straßennutzungsgebühr sollte im Oktober 2020 starten, rechtzeitig für den Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021. Jedoch es kam anders: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stoppte das Vorhaben im Juni 2019 als rechtswidrig.
Ein Untersuchungsausschuss im Bundestag untersuchte von Dezember 2019 bis Sommer 2021 das Verhalten von Scheuer und seinem Staatssekretär. In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch vor dem erwarteten EuGH-Urteil. Als das EuGH-Urteil erging, waren die Verträge unterschrieben. Der Bund musste am Ende rund 260 Millionen Euro Schadenersatz an die vorgesehenen Betreiber und Kontrolleure der Maut zahlen. 260 Millionen Vermögen wird Scheuer nicht besitzen, aber er musste auch nicht mit seinem vorhandenen Privatvermögen haften.
Im Untersuchungsausschuss wurde Scheuer gefragt, ob es ein Angebot der Mautbetreiber gegeben habe, mit dem Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf das EuGH-Urteil zu warten. Scheuer sagte aus, dass es seiner Erinnerung nach kein solches Angebot gegeben habe. Mehrere Manager des Betreiberkonsortiums gaben jedoch das Gegenteil an: Man habe Scheuer ein solches Verschiebungsangebot bei einem Treffen am 29. November 2018 unterbreitet, der Minister habe es jedoch abgelehnt. Wegen der bewussten Falschaussage erhob die Staatsanwaltschaft im Sommer 2025 Klage, jetzt hat das Landgericht Berlin I der Klage stattgegeben. Scheuer weist natürlich, wie könnte es anders sein, alle Vorwürfe zurück. Dabei kam jetzt auch noch raus, dass er nach dem EuGH-Urteil im Juni 2019 die Manager des Mautbetreibers CTS Eventim dazu bringen wollte, die Öffentlichkeit anzulügen. Sie sollten erklären, dass sie auf einen schnellen Vertragsabschluss 2018 gedrängt hätten. Die Betreiber lehnten nach eigenem Bekunden ab.