Abbau demokratischer Rechte

Abbau demokratischer Rechte

Rechtsentwicklung: Neue Verschärfungen an Hochschulen geplant

Nach Einschätzung eines internationalen Netzwerks von Menschrechtsorganisationen, CIVICUS (1), geht der Abbau bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten in Deutschland rasant voran.

Von cj
Rechtsentwicklung: Neue Verschärfungen an Hochschulen geplant
Protest gegen den zionistischen Genozid am palästinensischen Volk an der FU Berlin im Jahr 2023 (Foto: Klasse gegen Klasse)

Der Bericht untersucht die Entwicklung von Grundrechten, wie Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in 198 Ländern und Gebieten. Diese werden in die Kategorien "offen", "eingeschränkt", "behindert", "unterdrückt" oder "geschlossen" eingeteilt. Dabei fallen Deutschland, ebenso wie auch Frankreich und Italien nun in dieselbe Kategorie wie das jahrelang von dem faschistoide Regime Orbáns regierte Ungarn. Alle drei Länder wurden in der Bewertung von „eingeschränkt“ auf „behindert“ herabgestuft – die drittschlechteste von insgesamt fünf Kategorien.

Ergebnisse des CIVICUS-Berichts

Zu den in Europa am häufigsten dokumentierten Einschränkungen zählen die Inhaftierung von Demonstrierenden, die Auflösung von Kundgebungen, Angriffe auf Journalisten, der Einsatz von Gewalt durch die Polizei sowie die öffentliche Diffamierung. Dem Bericht zufolge hat sich die Einhaltung bürgerlich-demokratischer Grundrechte und Freiheiten gerade in Deutschland „in alarmierendem Tempo“ verschlechtert. Als Beispiele genannt werden das Vorgehen gegen Proteste für Klimagerechtigkeit, gegen Migrantenrechte und gegen den Protest gegen Sparmaßnahmen. Der Staatsapparat hat politischen Druck mit massivem polizeilichem Einsatz kombiniert, um freie Meinungsäußerung einzudämmen.
So prangert der Bericht an, dass Anfang 2025 die Berliner Polizei fast 9.000 Strafanzeigen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Protesten in der Stadt seit dem 7. Oktober 2023 verhängte. (2) Teilnehmer, Journalisten und parlamentarische Beobachter seien bei solchen Protesten ständig schwerer Polizeigewalt ausgesetzt, darunter Einkesseln, Pfefferspray, Schläge und Würgegriffe. Kriminalisiert wurde die Solidarität mit Palästina, die Kritik am Völkermord bis hin zum Sprechen der arabischen Sprache. Reden und Parolen auf Demonstrationen wurden zeitweise auf Deutsch und Englisch beschränkt, was Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, als diskriminierend verurteilten.

 

Besondere Ausmaße nahm die Einschränkung von Grundrechten an einigen Berliner Hochschulen an. So wurde bereits 2025 eine Veranstaltung der UN-Sonderberichterstatterin zu Palästina, Francesca Albanese „aus Sicherheitsgründen“ von der Freien Universität Berlin verboten und ins Internet verlegt. Die rund 200 Studierenden, die an die Veranstaltung teilnahmen, wurden durch Beamte des Staatsschutzes überwacht . (3) Auch an der Universität Göttingen wurde für eine Veranstaltung mit dem kritischen israelischen Wissenschaftler Shir Hever Räume verweigert. Die Stadt Göttingen kündigte am Tag der Veranstaltung am 3. November 2025 das alternativ angemietete Holborn’sche Haus. Das wurde von Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) mit der Mitgliedschaft von Shir Hever im Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ begründet, der wegen seiner Kritik am Völkermord und der Kolonialpolitik Israels vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ diffamiert wird. Sowohl die Raumkündigung der Stadt Göttingen, wie auch die Diffamierung durch den Verfassungsschutz wurden nach Protesten und Klagen kürzlich von Gerichten aufgehoben.
Die Unterdrückung kritischer Meinungen betreffen Antifaschisten, Kapitalismuskritiker, Kommunisten, Umweltschützern, zum Teil bis hin zu Berufsverboten. Oder mit gewaltsamem Vorgehen gegen die Teilnehmer der antifaschistischen Massenproteste. Das hat erst recht viele zu neuen Protesten herausgefordert.

Nein zu den neuen repressiven Hochschulgesetzen

Reaktionäre neue Hochschulgesetze sind Teil der Rechtsentwicklung und Faschisierung des Staatsapparats. Bereits im Juli 2024 wurde in Berlin vom Senat eine Verschärfung des Hochschulgesetzes beschlossen. Exmatrikulation von Studierenden ist wieder möglich - bei Antisemitismus oder bei sogenannten „schweren Störungen“ des Hochschulbetriebs. Niemand hat etwas dagegen, wenn antisemitisch auftretende Studierende der Uni verweisen werden. Aber sehr häufig werden ja Kritiker des zionistischen Genozid am palästinensischen Volks des Antisemitismus bezichtigt, obwohl sie überhaupt nichts gegen Juden und die jüdische Bevölkerung Israels haben. Auch in Niedersachsen soll das Hochschulgesetz (NHG) novelliert werden. Ein entsprechender Entwurf wurde vom rot-grünen Kabinett im März 2026 vorgelegt. Er soll noch 2026 in den Landtag eingebracht werden. Durch sehr vage Formulierungen würde es in viel breiterem Maße als bisher erlauben, gegen kritische Stimmen an Hochschulen vorzugehen.
Insbesondere können mit diesem Gesetz auch schon die Teilnahme an Protesten oder mündliche Meinungsäußerungen die Exmatrikulation zur Folge haben. Dann gilt eine zweijährige Sperrfrist für politische Exmatrikulierte an allen Unis in Bundesländern mit vergleichbaren Gesetzen. Auch werden Rechte von demokratischen Gremien wie ASTen noch weiter eingeschränkt.

 

Das stößt auf massive Kritik von Gewerkschaften, Studierendenvertreter und Jugendorganisationen. Der ASTA der Uni Göttingen kritisiert zu Recht, dass „Exmatrikulation einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte von Studierenden“ darstellt. Es wird das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG), das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte sowie das Recht auf Teilhabe an wissenschaftlicher Bildung eingeschränkt. Er fordert aber in seiner Resolution vom 19.3.2026 (4) nur eine „Überarbeitung“ der Exmatrikulationsregelungen. Auch in weiteren Bundesländern wie in Bayern sind politische Exmatrikulationen geplant. Schon seit Jahren gibt es Versuche von Hochschulleitungen, die politische Arbeit von fortschrittlichen und revolutionären Organisationen auf dem Hochschulcampus zu unterdrücken, gerade auch Hochschulgruppen von MLPD und REBELL. Kundgebungen, Infostände und andere politische Aktivitäten sind jedoch auf öffentlich zugänglichem Gelände des Campus grundsätzlich erlaubt, auch wenn zum Teil undemokratische Hochschulsatzungen dies unterbinden wollen.

 

Die MLPD und der Jugendverband REBELL fordern:

 

  • Kampf der geistigen Bevormundung und weltanschaulichen und politischen Disziplinierung an Schulen und Hochschulen insbesondere durch den modernen Antikommunismus
  • Freie politische Betätigung an Hochschulen auf antifaschistischer Grundlage

Erfahrungsaustausch auf dem Pfingstjugendtreffen

Eine gute Möglichkeit, diese Entwicklungen und das weitere Vorgehen zu beraten, ist der Erfahrungsaustausch der Koordinierungsgruppe des Studierendenpolitische Ratschlags auf dem Internationalen Pfingstjugendtreffen in Gelsenkirchen vom 22. bis 24. Mai 2026.

 

Mehr zu den Themen und Ablauf findet ihr hier.