Anwaltskanzlei Meister & Partner
Einbürgerung von Owen Franke abgelehnt
– wegen eines Trump-kritischen Interviews und der Arbeit bei einem dem Geheimdienst nicht genehmen Unternehmen! Die Anwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen berichtet zum aktuellen Stand des Falls von Owen Franke, dem von der Stadt Gelsenkirchen die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert wird:
Im Februar 2026 kündigte die Einbürgerungsstelle der Stadt Gelsenkirchen an, den Einbürgerungsantrag unseres Mandanten Owen Franke abzulehnen. Einziger Grund: Er hat zusammen mit einem weiteren US-Amerikaner im November 2024 dem Online-Magazin “rf- news” ein Interview gegeben. Darin äußerte er völlig berechtigt, dass der damals gerade wiedergewählte US-Präsident Trump eine große Gefahr für die arbeitenden Menschen, die Demokratie und den sozialen Frieden bedeutet.
Auf Geheiß des Landesinnenministeriums NRW und seines Geheimdienstes „Landesamt für Verfassungsschutz“ wurde unserem Mandanten unterstellt, er verfolge Bestrebungen „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“, da er „mit der MLPD und deren Webpublikation in Verbindung gebracht werde“.
Dazu nahm unsere Kanzlei mit Schreiben vom 12. März 2026 Stellung. Hierin heißt es unter anderem: „Dieses Vorgehen ist eine grobe Verletzung der Meinungsfreiheit. Selbstverständlich ist es unserem Mandanten freigestellt, selbst zu entscheiden, wo er seine politische Meinung äußert, ohne dass ihm unterstellt werden darf, er teile die politische Ausrichtung des jeweiligen Mediums. Soll unser Mandant ernsthaft als Verfassungsfeind gebrandmarkt und stigmatisiert werden, nur weil er mit dem Online-Magazin der MLPD kommuniziert? Das bedeutet eine unzulässige Diskriminierung unseres Mandanten aus antikommunistischen weltanschaulichen Gründen und damit einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes.”
Nichtsdestotrotz lehnte die Stadt Gelsenkirchen mit Bescheid vom 9. April 2026 den Einbürgerungsantrag ab. Darin erweiterte sie ihre Unterstellungen noch: Unser Mandant arbeite in der Mediengruppe „Neuer Weg“, die auch Publikationen der MLPD herausgibt. Auch die Wahl des Arbeitgebers lasse daher seine „Nähe zur MLPD“ erkennen. Bei der „Mediengruppe Neuer Weg GmbH” handelt es sich allerdings um ein Unternehmen, das auf dem allgemein zugänglichen Markt für jedermann Aufträge im gesamten Bereich des Verlagswesens und der Mediengestaltung und -herstellung aller Art ausführt. Ausgenommen sind Aufträge mit reaktionären und faschistischen Inhalten.
Seit wann wird man in Deutschland „bestraft“ wegen der Ansichten des Unternehmens, bei dem man ganz normal beschäftigt ist?
Besonders dreist ist dabei, wenn es heißt, dass „begründeter Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen, prinzipiell der Annahme einer gelungenen Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse entgegensteht.“ Dies ist ein Affront gegenüber unserem Mandanten, der seit dreizehn Jahren in Deutschland lebt, perfekt Deutsch spricht, beruflich voll integriert ist und alle gesetzlichen Voraussetzungen für seine Einbürgerung erfüllt.
Es ist schon zynisch, wenn unserem Mandanten schließlich noch vorgehalten wird, dass über die beabsichtigte Ablehnung seines Einbürgerungsantrags in „rf‑news“ berichtet und Solidaritätserklärungen veröffentlicht wurden.
Dies alles bedeutet eine undemokratische, antikommunistisch motivierte und rechtlich unhaltbare Diffamierung unseres Mandanten. Damit sollen offensichtlich Migranten eingeschüchtert werden, die sich politisch fortschrittlich und antifaschistisch engagieren, insbesondere wenn sie sich kritisch zu den herrschenden Verhältnissen äußern.
Der Fall unseres Mandanten Owen Franke ist auch im Hinblick auf die Machenschaften des
„Verfassungsschutzes“ und den Angriff auf die Meinungs- und Berufsfreiheit ein
Präzedenzfall. Er verdient öffentliche Beachtung und unser Mandant breite Solidarität.
Juristisch ist die Begründung der Stadt Gelsenkirchen unhaltbar.
Gegen den Bescheid der Stadt Gelsenkirchen wurde vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben (Aktenzeichen: 17 K 2428/26). Der Bescheid der Stadt Gelsenkirchen
muss aufgehoben werden und unser Mandant die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten!