Syrische Regierung betreibt Desinformationspolitik

Syrische Regierung betreibt Desinformationspolitik

Sofortige Freilassung der Journalisten Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad

Den internationalen Tag der Pressefreiheit nehmen wir als Anwälte von Eva Maria Michelmann und Mehmet Nizam Aslan (Pseudonym: Ahmet Polad) und ihrer Familien zum Anlass, zu weiteren Entwicklungen bezogen auf ihre Inhaftierung zu informieren.

Pressemitteilung der Kanzlei Meister & Partner

Seit dem 18.01.2026 hält sie die syrische Regierung inzwischen 105 Tagen entgegen internationalen Schutzvorschriften für Journalisten fest. Das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) forderte am 27.04. weitere Aufklärung. Und zur Haltung der syrischen Regierung: „CPJ wandte sich an mehrere offizielle syrische Vertreter im Informationsministerium und im Büro des Gouverneurs von Aleppo, die angaben, keine Informationen über die Festnahme der beiden Journalisten zu haben.“

 

Unsere Kanzlei vertritt die beiden Journalisten und deren Familienangehörige. Bereits am 03.03. 2026 wurde das Auswärtige Amt ausführlich informiert. Erst am 23.04.2026 stellte es Kontakt zu Eva Maria Michelmann her und besuchte diese im Gefängnis. Entgegen Art. 36 des auch durch Syrien anerkannten ‚Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen‘ erfolgte seitens Syriens keine „unverzügliche“ Information.

 

Aufgrund einer breiten Solidaritätsbewegung und wachsender Kritik am Verhalten der syrischen Übergangsregierung durch Menschenrechts- und Journalistenorganisationen gab diese am 30.04. offiziell zu, dass beide Journalisten am 18.01. in Raqqa verhaftet worden sind. Seitens dpa wurde in den letzten Tagen eine Darstellung des Leiters der Presseabteilung des syrischen Informationsministeriums, Omar Ibrahim, verbreitet, in der dieser zugab, die Festnahme am 18.01.2026 sei in Raqqa erfolgt. ...

 

Kein Wort in der offiziellen Stellungnahme zur andauernden Incommunicado Haft. Weiterhin besteht keine Kontaktmöglichkeit für Familienangehörige, Anwält:innen und Ärzt:innen oder Vertreter des internationalen Roten Kreuzes. Die Erklärung der syrischen Regierung konstruiert zu ihrer Rechtfertigung unzutreffende Abläufe zur Kriminalisierung der beiden Journalisten. Tatsächlich waren die beiden Journalisten in Raqqa mit Genehmigung von DAANES und den SDF. Raqqa wurde bekanntlich in der sogenannten „Schlacht um Raqqa“ 2017 von den Syrisch Demokratischen Kräften (SDF) aus den Händen des terroristischen Islamischen Staat (IS) befreit, der Raqqa zur Hauptstadt seines Kalifats gemacht hatte. Seitdem stand die Stadt unter Kontrolle der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES – auch als Rojava
bekannt) und deren militärischen Arms SDF. Beide haben Journalistenausweise und hatten Beziehungen zur YRA, der Journalistenvereinigung von Rojava. (YRA: Free Media Union/Union für freie Medien). Am 18.01.2026 stand Raqqa jedenfalls nicht unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung (STG). Erst am 29.01.2026 wurde zwischen DAANES und STG eine Vereinbarung geschlossen, die auf friedliche Lösungen der Differenzen abzielt und beinhaltet, dass die STG die Staatsgewalt über Raqqa übernimmt.

 

Auch die eng mit den demokratischen Kräften in Rojava verbundene Nachrichtenagentur ANF kritisiert in einem Artikel am 1. Mai 2026 die Desinformationspolitik der STG zutreffend: „Mehr als drei Monate nach ihrer Verschleppung aus Raqqa bestätigt Damaskus die Haft der Journalistin Eva Maria Michelmann und ihres Kollegen Ahmed Polad. Die Darstellung der Übergangsregierung widerspricht allerdings bekannten Abläufen.“ Die tatsächlichen „bekannten Abläufe“ sind, dass beide in Raqqa über das Wiedererstarken und Aufleben von IS-Zellen recherchierten, um darüber zu berichten.  (...)

 

Während Oppositionelle, Angehörige der alawitischen, kurdischen, christlichen oder drusischen Gemeinschaften verschwinden, Hunderte Angehörige der SDF noch in Gefangenschaft sind und Journalist:innen verschwinden und gefoltert werden, treffen sich Vertreter:innen der Bundesregierung und deutsche Unternehmen fortlaufend mit der syrischen Übergangsregierung, um über Wiederaufbau, Investitionsklima und Bankkanäle zu sprechen.

 

Die Desinformationspolitik der syrischen Regierung darf nicht unkritisch übernommen werden. Sie entführte Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad am 18.01.2026 und hält sie in Geiselhaft. Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sind sofort freizulassen!

 

Hier die Pressemitteilung in voller Länge (pdf)