Dokumentiert von ANF

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Syrien bestätigt Haft von Eva Maria Michelmann und Ahmed Polad

Mehr als drei Monate nach ihrer Verschleppung aus Raqqa bestätigt Damaskus die Haft der Journalistin Eva Maria Michelmann und ihres Kollegen Ahmed Polad. Die Darstellung der Übergangsregierung widerspricht allerdings bekannten Abläufen.

Mehr als drei Monate nach ihrer Verschleppung aus Raqqa hat die syrische Übergangsregierung erstmals bestätigt, dass die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann und ihr kurdischstämmiger Kollege Ahmed Polad (bürgerlich Mehmet Nizam Aslan) sich in der Gewalt des syrischen Staatsapparats befinden. Nach Darstellung des syrischen Informationsministeriums seien beide von Einheiten des Innenministeriums „bei einer Durchsuchung in Raqqa in einem Gebäude gefunden worden“, das von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) als „Sicherheitsquartier“ genutzt worden sei. Demnach hätten sie ihre Identität zunächst nicht offengelegt. In der Folge seien sie festgenommen worden, und es seien „rechtliche Schritte“ eingeleitet worden, um sie den zuständigen Justizbehörden zu überstellen. Konkrete Vorwürfe wurden nicht genannt.

Zeugen und Zeuginnen: Die beiden Journalist:innen wurden gezielt verschleppt

Die Darstellung der syrischen Übergangsregierung steht im Widerspruch zu Berichten von Zeug:innen, die den Vorfall miterlebt haben. Demnach wurden Michelmann und Polad am 18. Januar im Zuge der Offensive der syrischen Übergangsregierung gegen die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) in Raqqa gezielt von Truppen aus dem Gebäude eines kurdischen Jugendzentrums heraus verschleppt. Mehrere Personen hatten dort Schutz gesucht, als die Angriffe sich intensivierten. Alle anderen Schutzsuchenden waren in die DAANES evakuiert worden.

Michelmann in Gefängnis in Damaskus

Die beiden Journalist:innen arbeiteten für die in Istanbul ansässige Nachrichtenagentur ETHA sowie für Özgür TV. Über ihren Aufenthaltsort bestand über Monate hinweg Ungewissheit. Erst Mitte April wurde bekannt, dass sie in einem Gefängnis in Aleppo festgehalten wurden. Inzwischen wurde Michelmann in ein Haftzentrum in Damaskus verlegt.

Sorge um Haftbedingungen

Die Dauer und die Bedingungen der Haft sorgen für wachsende Kritik. Michelmanns deutscher Anwalt Frank Jasenski erklärte vor wenigen Tagen auf einer Pressekonferenz, es bestehe der Verdacht, dass seine Mandantin unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werde. Die Verantwortung dafür liege bei der aktuellen syrischen Regierung. Er forderte die sofortige Freilassung beider Journalist:innen. Seit ihrer Verschleppung hätten Michelmann und Polad keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können. Eine Isolationshaft über einen Zeitraum von mehreren Monaten wird international als Form der Folter bewertet. Auch aus der Familie kommen alarmierende Schilderungen. Michelmanns Bruder Antonius Michelmann berichtete, seine Schwester sei „über Stunden und Tage verhört“ worden. Daraus lasse sich schließen, dass sich ihr Zustand erheblich verschlechtert habe.

Widersprüchliche Angaben aus Damaskus

Das syrische Informationsministerium erklärte weiter, Michelmann und Polad hätten bei ersten Befragungen angegeben, humanitäre Arbeit zu leisten und nicht journalistisch tätig zu sein. Auch hätten sie behauptet, für die Vereinten Nationen zu arbeiten – eine Angabe, die sich laut Ministerium als falsch herausgestellt habe. Zudem wird ihnen vorgeworfen, einen Fluchtversuch unternommen zu haben. In diesem Zusammenhang äußerte das Ministerium den vorgeblichen Verdacht, es könne sich um „ausländische Kämpfer“ handeln, die sich illegal im Land aufhielten. Diese Darstellung widerspricht den bekannten Umständen der Verschleppung und wirkt wie eine nachträgliche Rechtfertigung des Vorgehens.