Wider die „Antisemitismus“-Hetze

Wider die „Antisemitismus“-Hetze

Erster Erfolg für „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ vor Gericht

Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ hat einen ersten Erfolg gegen den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ und das Bundesinnenministerium vor Gericht erreicht.

Von ffz

Der „Verfassungsschutz“ darf den Verein bis auf Weiteres nicht mehr als „extremistisch gesichert“ bezeichnen. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache muss der Inlandsgeheimdienst zumindest die Online-Version seines „Verfassungsschutzberichts“ aus dem Jahr 2024 korrigieren. Dort wird die „Jüdische Stimme“ als „extremistische Gruppierung“ aufgeführt.

 

Wie das Verwaltungsgericht Berlin (VG) in einem Eilbeschluss am Montag feststellte, sind die Aktivitäten des Vereins weder eindeutig gegen die Völkerverständigung gerichtet, noch sind sie eine Gefährdung für auswärtige Belange Deutschlands durch Anwendung von Gewalt noch gefährden sie diese Belange durch entsprechende Vorbereitungshandlungen, so das Gericht.

 

Die „Jüdische Stimme“ fordert die Abschaffung der Besatzung und Apartheid durch die israelische Regierung, das Rückkehrrecht für Palästinenserinnen und Palästinenser und gleiche Rechte für alle Menschen in der Region. Sie fordert weiter das Ende des Genozids in Gaza und der ethnischen Säuberung in Palästina. All das ist weder eine Aufforderung zur Gewalt, noch stellt es das Existenzrecht Israels infrage.

 

Während der Anwalt des Bundesinnenministeriums versuchte, die Deutungshoheit der Bundesregierung zu untermauern, dass schon Kritik an Israel eine „Gewaltvorbereitung“ sei, weil „potenzielle Täter Emotionalisierung und Gewalt geneigter Organisationen bestärkt“ würden, erteilte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier dem eine Absage. Er erklärte, dass „eine Vorbereitungshandlung … deutlich mehr sein (muss) als eine bloße Meinungsäußerung.“

 

Das Gericht konnte weiter keine Gewaltsaufrufe erkennen, die die Völkerverständigung gefährden würden. Weiter erklärte der Vorsitzende Richter, dass er sich auch schwer vorstellen könne, dass gerade eine jüdische Gruppe zu Gewalt gegen Israel aufrufe.

 


Also erst mal eine Klatsche für den Inlandsgeheimdienst und das Bundesinnenministerium mit ihrer Kriminalisierung der berechtigten Kritik an der israelischen Regierung als „antisemitisch“. Allerdings kann das Bundesinnenministerium noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

 

Die Rote-Fahne Redaktion gratuliert der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ sehr herzlich und wünscht alles Gute für das Hauptverfahren.