Leserbrief
Zur Diskussion um ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz
Die Rote Fahne Redaktion hat die Leserinnen und Leser aufgefordert, zu dem am 17. April auf Rote Fahne News und in der Printausgabe Nr. 8 / 2026 der Roten Fahne veröffentlichten Artikel ihre Meinung zu äußern. Dazu haben uns erste Zuschriften erreicht.
Ein Leser schreibt:
Der Kampf um ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz ist ein Kampf um demokratische Rechte im Kapitalismus und gegen Faschismus. Folgende Punkte sind mir nach zweimaligen Lesen des Artikels aufgefallen. Die Jugend wird nur mit sieben Zeilen behandelt. Es bedarf eines besonderen Schutzes der Jugend und der jugendlichen Gewerkschaftsarbeit und einer Stärkung ihrer Rechte. Forderungen zu den Rechten der Schwerbehinderten und ihrer Vertretung fehlen im Artikel komplett.
Ob man eine Frauenquote fordern sollte, darüber bin ich mir unsicher. Was ist mit Leiharbeit und Werkverträgen, Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang befristet eingestellt sind? Richtig finde ich die Forderung: ein Betrieb, eine Gewerkschaft. Müsste dann ja auch für die Interessenvertretung und Tarifverträge gelten.
Ich halte das Thema Privilegien für Betriebsräte für sehr wichtig. Denn sie sind aus eigener Erfahrung die erste Stufe der Bestechung und Korruption. Deshalb sollte gelten:
- Jedes Betriebsratsmitglied wird wie seine Kolleginnen und seine Kollegen nach Tarifvertrag bezahlt. Kein außertariflicher Status.
- Betriebsratsvorsitzende haben in Großbetrieben einen Sonderstatus wie leitende Angestellte, da sie Mitarbeiter haben. Das darf es nicht geben.
- Klares Nein zu Sonderzahlungen für Betriebsräte. Mehrarbeit, wenn nötig, muss normal nach Tarif bezahlt werden.
- Die führenden Betriebsrat‑Mitglieder in vielen Autokonzernen haben zu Sonderkonditionen ein Dienstauto. Und nicht die Kleinsten. Wenn ein PKW benötigt wird, dann brav aus dem Fuhrpark für den dienstlichen Zweck holen und danach ganz brav wieder abgeben. Wie jeder andere Kollege zur Arbeit kommen und gehen.
Diese Themen sind eine Frage der Denkweise. Nutzt man das auf Zeit gewählte Mandat, um mit und für die Kolleginnen und Kollegen deren Interessen zu vertreten, oder fühlt man sich als Co-Manager und hebt ab?
Weitere Zuschrift:
Angriffe auf Betriebsratsgremien oder einzelne Mitglieder, wie etwa die Behinderung von Wahlen oder Schikanen, sind nach § 119 BetrVG strafbar. Die IG Metall fordert eine konsequente Anwendung und Verschärfung dieser Vorschriften, da viele Arbeitgeber trotz Gesetzesverstößen kaum Strafen fürchten. Die Gewerkschaften fordern daher, aus dem Antrags- ein Offizialdelikt zu machen, also eine Straftat, die wegen ihrer Schwere von Amts wegen verfolgt werden muss.
Die Rote Fahne Redaktion wird die einzelnen Zuschriften in gewissen Abständen zusammenfassend verarbeiten.