95 Tage Incommunicado-Haft = 95 Tage Folter
Sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat dringend geboten!
Die Gelsenkirchener Anwaltskanzlei Meister & Partner hat unter der Überschrift "95 Tage Incommunicado-Haft = 95 Tage Folter - Sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat dringend geboten!" eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht.
Am 23.04.2026 wurde Rechtsanwalt Roland Meister vom Auswärtigen Amt offiziell bestätigt, dass Eva Maria Michelmann seitens der syrischen Übergangsregierung in einem Gefängnis in Damaskus inhaftiert ist. Es wurde weiter mitgeteilt, dass Vertreter der deutschen Botschaft Eva Maria Michelmann in Damaskus im Gefängnis besucht haben. Sie konnten jedoch nicht allein mit ihr sprechen, sondern nur in Gegenwart von Angehörigen der syrischen Sicherheitskräfte. Seitens des Auswärtigen Amtes wurde den Familienangehörigen ausdrücklich versichert, dass eine intensive konsularische Betreuung erfolgen wird.
Damit steht aber auch fest, dass die syrische Übergangsregierung 95 Tage lang die Inhaftierung geleugnet und in einem ungeheuerlichem Ausmaß gegen Vorschriften der internationalen Menschenrechtsvorschriften verstoßen hat. Diese, wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), ist seitens Syrien ratifiziert worden. Nach dem Sturz von Assad Ende 2024 hat die Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Scharaa am 13.03.2025 eine Übergangsverfassung eingeführt, die nach dem Wortlaut Rechte wie Meinungs- und Pressefreiheit enthält und eine unabhängige Justiz vorsieht. Sie beinhaltet auch Regeln, die vor willkürlicher Verhaftung schützen sollen.
Die Realität in Syrien seit dem Machtantritt der al-Scharaa-Regierung sieht anders aus, was sich konkret auch in der Entführung und Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat und der mehrmonatigen Leugnung ihrer Verhaftung seitens der Regierung zeigt. Die von uns erhobene Kritik des spurlosen Verschwindenlassens wurde durch den Botschaftsbesuch jetzt ausdrücklich bestätigt. Eva Maria Michelmann befand sich 95 Tage in Incommunicado-Haft – einer Haft ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Wer unter Incommunicado-Haft genommen wird, ist nicht nur isoliert, sondern den Sicherheitskräften völlig ausgeliefert und befindet sich in einem rechts- und demokratiefreien Raum.
Nach den Maßstäben des UN-Anti-Folter-Übereinkommens (CAT), des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 3) gilt, überschreitet es die Schwelle zur Folter, wenn eine Person vollständig isoliert wird, ohne Zugang zu Rechtsbeistand, Familienangehörigen oder medizinischer Versorgung und diese Situation länger andauert. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter hat wiederholt betont, dass selbst kurze Perioden von Isolations- oder Incommunicado-Haft (ab etwa 15 Tagen) schwere psychische und physische Schäden verursachen können und damit menschenrechtswidrig sind.
Hier sind es jedoch nicht 15 Tage gewesen, sondern 95 Tage! Und bei Ahmet Polat wird die Inhaftierung – trotz eindeutiger Beweise – weiter geleugnet! Nach 95 Tagen Incommunicado-Haft muss daher davon ausgegangen werden, dass die Gesundheit von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat schwer angeschlagen ist. Da beide bislang nicht im Rahmen des Abkommens zwischen der syrischen Übergangsregierung (STG) und der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES) Teil des Gefangenenaustausches waren, muss davon ausgegangen werden, dass gegen beide wegen ihrer journalistischen Tätigkeit ein Strafverfahren seitens der syrischen Regierung eingeleitet worden ist.
Beide waren jedoch legal als Journalisten im seitens der DAANES kontrollierten Gebiet tätig. Sie waren nicht nur im Besitz von Journalistenausweisen, sondern standen unter dem Schutz von DAANES und der „Free Press Union (Yekîtiya Ragihandina Azad-YRA)“ von Rojava. Es wird mit aller Entschiedenheit jeglichen Versuchen der syrischen Übergangsregierung STG entgegengetreten, Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat etwa nach Vorschriften des syrischen Strafgesetzbuchs („Qanun al-‘Uqubat“) und dort enthaltenen Vorschriften der Spionage, des Terrorismus oder der Gefährdung der Staatssicherheit zu kriminalisieren.
Ihre journalistische Tätigkeit ist durch eindeutige internationale Menschenrechte, die speziell auch zum Schutz von Journalisten dienen, geschützt. So insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit als Kernrecht, dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, Art. 19) enthalten ist und das Recht, Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten sowie journalistische Arbeit (Recherche, Veröffentlichung) schützt. Es verbietet ausdrücklich willkürliche Festnahme (ICCPR Art. 9) und Folter (Art.7). Ein Staat darf Journalisten nicht wegen ihrer Arbeit bestrafen! Die Entführung/Incommunicado-Haft fand im Zusammenhang mit den militärischen Auseinandersetzungen statt, die im Januar 2026 in Raqqa stattfanden. Die journalistische Tätigkeit stand so auch unter dem Schutz der Genfer Konvention!
Der gesamte Vorgang wird auch der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zu Syrien - englisch: Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic – ein Gremium der Vereinten Nationen, das vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, unterbreitet werden. Die Kommission untersucht und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien.
- Jegliche Folter ist unverzüglich zu beenden!
- Die Verantwortlichen für die Entführung und Inhaftierung der Journalistin Eva Maria Michelmann und des Journalisten Ahmet Polat sind zur Rechenschaft zu ziehen!
- Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat sind sofort freizulassen!#