Duisburg
Presseerklärung des Solidaritätskreises „Keiner schiebt uns weg!”
Mit über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor dem Duisburger Arbeitsgericht hat der Protest am 14. April gezeigt: Wenn einer angegriffen wird, lassen wir Ihn nicht allein.
Als Solidaritätskreis „Keiner schiebt uns weg!” haben wir bewusst auf eine breite und betriebsübergreifende Mobilisierung gesetzt. Wir sind überzeugt: Solidarität darf nicht an den Werkstoren enden. Viele Kolleginnen und Kollegen, Betriebsräte und IG-Metaller von Thyssenkrupp Steel, HKM, Ford, Klinikum Duisburg und weiteren Betrieben, MLPD, Montagsdemo Dortmund, Friedensforum Oberhausen, Palästina-Aktivisten und viele mehr beteiligten sich.
Es kamen auch weitere Soliadressen u.a. vom Bundestagsabgeordneten Mirze, der schrieb: „Markus Stockert hat nichts anderes getan, als seine Aufgabe als Betriebsrat wahrzunehmen und Kolleg:innen zu informieren. Ein solches Vorgehen ist brandgefährlich: Wenn das durchkommt, wird künftig kein Betriebsrat mehr seine gesetzlich verankerte Arbeit ausüben können, ohne Repressionen fürchten zu müssen.“ Genau darum geht es thyssenkrupp, Einschüchterung der Belegschaft, die sich organisiert und beginnt, zu kämpfen, um sie „ruhig“ zu bekommen.
Unverständlich, auf welcher Grundlage der Richter Voith die Abmahnung als wirksam erachtet und die Klage abwies. Die formaljuristische Konstruktion, er habe nicht „ausschließlich als Betriebsrat” gehandelt, schafft einen gefährlichen Präzedenzfall: Kein Betriebsrat und Gewerkschafter könnte künftig noch unbeschwert seine Aufgabe wahrnehmen.
Markus' einziges „Vergehen”: Eine E-Mail an 175 Kolleginnen und Kollegen um über ein mobiles Betriebsratsbüro zu informieren – mitten im Kampf gegen die Vernichtung von mindestens 11.000 Arbeitsplätzen. Dabei haben die 38 anderen Betriebsräte genauso gehandelt. Der Grund ist lachhaft, als wenn es thyssenkrupp um eine E-Mail ginge. Hier geht es um Einschüchterung gegen Kollegen, die gewerkschaftlich aktiv sind und den Kampf um Arbeitsplätze, für eine Zukunft der Jugend mit dem Kampf gegen Abwälzung von Krisenproblemen auf die Kollegen und die Bevölkerung, gegen Kriegswirtschaft und Faschismus, verbinden.
Der Richter Voith und thyssenkrupp-Anwalt Hartmann stellten auch infrage, warum der Betriebsrat überhaupt informierte. Da reicht ein „Aushang am schwarzen Brett“, schließlich verhandelte ja die IG Metall. Im Gesetz ist das so geregelt, damit es eben nicht zu „Produktionsstilllegungen“ kommt. Das wirft grundsätzlich die Frage auf, warum die Arbeiter kein Streikrecht haben und sie darum kämpfen müssen. Der Kampf um Arbeitsplätze und der Kampf um gewerkschaftliche und demokratische Grundrechte sind untrennbar.
Es ist daher richtig, dass Markus Stockert dies nicht akzeptieren wird und vor das Landesarbeitsgericht geht. Wir begleiten ihn auch in der nächsten Runde.
Für den Solidaritätskreis „Keiner schiebt uns weg!” Duisburg
Claus-Hinrich Thies