Markus Stockert

Markus Stockert

Klage gegen Abmahnung abgewiesen – es geht ums Streikrecht

Das Arbeitsgericht in Duisburg hat die Klage des TKSE-Betriebsrates Markus Stockert gegen seine Abmahnung durch TKSE abgewiesen. TKSE wirft ihm vor, 175 Kolleginnen und Kollegen in einer E-Mail über ihr Recht, sich beim Betriebsrat zu informieren, Gebrauch zu machen.

Von gp
Klage gegen Abmahnung abgewiesen – es geht ums Streikrecht
Kundgebung am 14. April vor dem Duisburger Arbeitsgericht (rf-foto)

An einem mobilen Betriebsratsbüro konnten sich die Kolleginnen und Kollegen über den Stand der Auseinandersetzung mit dem Vorstand informieren. Immerhin ging es um Pläne des TKSE-Vorstandes, 11.000 Arbeitsplätze, hunderte Ausbildungsplätze zu vernichten, die Entgelte zu kürzen und auch betriebsbedingt zu kündigen.

 

Über 60 Leute kamen zur Kundgebung vor dem Gericht und drängten sich anschließend in dem viel zu kleinen Gerichtssaal. Gut die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen waren aus dem Betrieb. Zum Teil das erste Mal bei einer Verhandlung. Die Teilnahme von Kolleginnen und Kollegen von HKM, Ford, TKSE Dortmund, Klinikum Duisburg, aus Oberhausen, Gelsenkirchen, selbst aus Ludwigshafen zeigt, dass die Auseinandersetzung auch in anderen Betrieben, gewerkschaftlichen Gremien und der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt wird. Auch MLPD, Montagsdemo Dortmund, Friedensforum Oberhausen, Palästina Aktivisten und selbstverständlich der Solidaritätskreises „Keiner schiebt uns weg!” stärkten Markus den Rücken.

 

Es wurde deutlich, hier geht es um mehr als die Abmahnug. „Damit darf TKSE nicht durchkommen. Sonst wird ein Präzedenzfall für ganz Deutschland geschaffen.“ Markus Stockert selber: „Mir geht es darum, dass die Angriffe auf Betriebsratstätigkeiten bei Thyssenkrupp aufhören. Es wird von Seiten des Vorstandes versucht, die Rechte des Betriebsrats zu beschneiden. Wir beobachten seit einem Jahr massive Veränderungen. Es ist fast schon wie bei Tesla.“ Dort greift die Geschäftsführung mit allen Mitteln die IG Metall an, ja schreckt selbst vor der Kündigung von Betriebsräten nicht zurück. Im Kern geht es bei der Abmahnung um das Streikrecht.

Aufgeladene Stimmung

Im Gerichtssaal herrschte eine aufgeladene, gespannte Atmosphäre. Die Zuhörer quittierten jeweils durch Missfallenskundgebungen oder Beifall, auch wörtliche Kommentare die Ausführungen der beiden Seiten und des Rchters. Um den Vorwurf, bei der Abmahnung handle es sich um einen Angriff auf die Betriebsratstätigkeit zu entkräften, griff der Richter eine Argumentation des TKSE-Anwalts auf. Der behauptete, aus der E-Mail sei nicht ersichtlich, „dass es sich um eine offizielle Betriebsrats-Mail handelt.“ Die Kammer lehnte deshalb die Klage von Markus Stockert mit folgender Begründung ab: Die E-Mail sei eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung, weil er nicht nur als Betriebsrat, sondern auch als Privatperson geschrieben hat.

 

Das verstehe einer. Da werden die Kolleginnen und Kollegen von einem unter ihnen verankerten Betriebsrat informiert und weil die E-Mail keinen Betriebsratskopf hatte, sollten sie dies nicht als Info ihres Betriebsrate ansehen? Die ganze Auseinandersetzung geht doch im Kern um das Streikrecht. Ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht wird den Arbeitern verwehrt. Den Gewerkschaften wird zwar ein Streikrecht bei Tariffragen oder wenn es bei einem Sozialplan um die Abwicklung der Vernichtung von Arbeitsplätzen geht, ein Streikrecht mit Einschränkungen zugestanden. Nicht aber, wenn es um Arbeitsplätze, Stilllegungen oder Verlagerungen geht.

 

Denn das Grundgesetz schützt das Recht auf den Besitz von Produktionsmitteln, mit dem der Unternehmer machen kann, was er will. Höchst richterlich heißt es, ein Streik um Arbeitsplätze oder gegen Stilllegungen wäre ein Eingriff in das Grundrecht auf Privateigentum. Und der Besitz und die Verfügungsgewalt über Produktionsmitteln ist eine Grundlage des kapitalistischen Wirtschaftssystems und der Ausbeutung der Lohnarbeit. Denn es zwingt die Arbeiterinnen und Arbeiter, ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten zu verkaufen. Schutz der Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel mit allen Mitteln, notfalls auch mit Polizei, ist eine der wichtigsten Aufgaben des kapitalistischen Staates.

 

Weil den Kolleginnen und Kollegen das Streikrecht verwehrt wird, gibt es immer wieder Situationen, wo das durch eine „Betriebsratsinfo“ oder „Gang zum Betriebsrat“ genutzt wird. Oft wird dies von den Vorständen toleriert, um die Situation nicht zuzuspitzen, verbunden mit der Hoffnung, dass der Betriebsrat beruhigend auf die Kollegen einwirkt. Deshalb hat der Vorstand die Abmahnung an Markus Stockert auch erst Wochen nach dem Anlass ausgesprochen und zwar zu einem Zeitpunkt, als eine Mehrheit der Belegschaft dem Sanierungstarifvertrag zugestimmt hat. Dieser Kern der Auseinandersetzung wurde bei der Verhandlung überlagert durch die Auseinandersetzung über die Rechte eines Betriebsrats. Aber auch um das Recht eines jeden Kollegen, jederzeit den Betriebsrat auch ohne Zustimmung des Vorgesetzten aufsuchen zu dürfen. Er muss sich nur abmelden. Nicht nur hier lag Richter Voit mit seiner Behauptung falsch, die Zustimmung des Vorgesetzten sei nötig. Das gilt auch für die Behauptung, „eine Information über den Stand einer Tarifverhandlung sei nicht die Aufgabe des Betriebsrats.“ Das ist nicht nur falsch, sondern auch weltfremd.

Die Abmahnung und das Urteil sind antikommunistisch motiviert

Die fachlich nicht haltbare Argumentation und das Ausklammern des Streikrechts unterstreichen den politischen Charakter der Abmahnung und des Urteils der Gerichtes. Mit der Abmahnung verfolgt TKSE vier Ziele:

 

  1. Es geht um die Einschränkung und Behinderung der Betriebsratstätigkeit.
  2. Dient sie der Einschüchterung der Kolleginnen und Kollegen bei der Vorbereitung selbständiger Streiks.
  3. Dient die Abmahnung und das Urteil dazu, den Kolleginnen und Kollegen vor Augen zu führen, dass, wenn sie sich das Recht nehmen, selbständig aktiv zu werden, gar zu streiken, sie mit Repressionen zu rechnen haben.
  4. Ist es kein Zufall, dass von zahlreichen Betriebsräten, die sich wie Markus verhalten haben, ausgerechnet er abgemahnt werden soll. Markus ist unter seinen Kolleginnen und Kollegen für seinen klaren Arbeiterstandpunkt, seine Ablehnung der Klassenzusammenarbeit und Kriegswirtschaft bekannt. Er steht offen zu einer grundlegenden gesellschaftlichen Perspektive. Seiner Meinung nach ist das der Sozialismus.

 

Solche Kollegen, Gewerkschafter und Betriebsräte wie Markus Stockert brauchen wir in den Betrieben. Die große Solidarität zeigt: TKSE wird damit nicht durchkommen. Markus wird in die Berufung gehen. Für ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht und freie gewerkschaftliche und politische Aktivität auf antifaschistischer Grundlage in den Betrieben!