Pressemitteilung

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Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat im Gefängnis von Aleppo in Isolationshaft

Die Gelsenkirchener Anwaltskanzlei Meister & Partner hat unter der Überschrift "Die Journalistin Eva Maria Michelmann und ihr Kollege Ahmet Polat befinden sich im Gefängnis von Aleppo/Syrien in Isolationshaft!" eine aktuelle Information an Presse und Öffentlichkeit herausgegeben. Rote Fahne News dokumentiert sie.

Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat im Gefängnis von Aleppo in Isolationshaft
Demonstranten und Demonstrantinnen in Quamishlo fordern die Freilassung von Eva Maria Michelmann, von Ahmed Polad und anderen (foto: ANF)

Seit mehr als drei Monaten war ihr Aufenthaltsort unbekannt. Jetzt wurde bekannt, dass sie im Gefängnis von Aleppo in Incommunicado-Haft sind.

 

Was seit dem 18. Januar 2026 geschah

 

Beim dritten Gefangenenaustausch am 11. April freigelassene SDF-Angehörige bestätigten jetzt (4), dass sie in Aleppo in Haft waren. Sie teilten mit, dass Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat (Mehmet Nizam Aslan) dort inhaftiert sind. Ein freigelassener SDF-Kämpfer, der in der gleichen Zelle wie Ahmet Polat war, beschreibt in einem unserer Kanzlei übergebenen Video, dass er am 17. Januar 2026 in Deir Hafir von Einheiten der STG gefangengenommen und anschließend nach Aleppo ins Gefängnis gebracht wurde. Dort sei er zusammen mit Hunderten anderen Gefangenen festgehalten worden.

 

Er bestätigt ausdrücklich, dass er Ahmet Polat bereits vor seiner Festnahme als kurdischen Journalisten kannte. Dieser sei lange in Einzelhaft gewesen und etwa eine Woche vor dem letzten Gefangenenaustausch vom 11. April in seine Abteilung verlegt worden. Sie haben so einige Tage zusammen verbracht. Ahmet Polat (Mehmet Nizam Aslan) sei durch syrische Regierungskräfte an der Hand und am Bauch verletzt und deshalb in einem Krankenhaus behandelt worden. Er befinde sich derzeit aber in einem guten Gesundheitszustand. Er gibt weiter an, dass er selbst Eva Maria Michelmann nicht im Gefängnis gesehen habe, aber durch andere Gefangene berichtet worden ist, dass die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann in der politischen Abteilung für weibliche Gefangene inhaftiert sei.

 

Er berichtet weiter, dass weibliche Gefangene kurz vor ihrer Freilassung im Rahmen des Gefangenenaustauschs, berichtet haben, dass sich noch 40 Frauen in Haft befänden und eine von ihnen die „deutsche Journalistin“ sei. Bei dieser kann es sich nur um Eva Maria Michelmann handeln, da nicht bekannt ist, dass eine andere Journalistin aus Deutschland in Syrien inhaftiert ist. Der Zeuge beschreibt in der Videoaufnahme auch Misshandlungen und den Hunger, denen sie im Gefängnis ausgesetzt waren. Er berichtet weiter, dass Gefangene attackiert, beschimpft und durch Misshandlungen verletzt wurden. Über die Zeugenaussagen wurde auch das Auswärtige Amt sofort informiert und um Tätigwerden gebeten.

 

Die Zeugenaussage ist schlüssig. So auch durch die Anwesenheit von Mohammed Abdul Ghani am 18.01. in Raqqa, der die Überführung von Raqqa und anschließende Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat in Aleppo veranlasste. Seit der Reform des syrischen Innenministeriums vom Mai 2025 sind Polizei, der Bereich Öffentliche Sicherheit und die nachgeordnete Gefängniskette in den Gouvernements unter einem einheitlichen Kommando der „Inneren Sicherheit“ zusammengeführt. Im Gouvernement Aleppo steht dieser gebündelte Sicherheits- und Haftapparat unter Leitung des Direktor der Abteilung für öffentliche Sicherheit Oberst Mohammad Abdul Ghani. Dieser ist damit nicht nur mit der Separierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat in Raqqa verbunden, sondern auch mit genau dem Aleppo-Sicherheitsapparat, in dessen Haftkette die beiden wieder auftauchen. Unabhängige Zeugenspuren belasteten seine Einheiten bereits wegen der Wegbringung der beiden aus Raqqa und gaben an, dass Abdul Ghani selbst am Ort des Zugriffs präsent war. Der Zugriff von Kräften der „Inneren Sicherheit“ auf das DAANES-Jugendzentrum in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2026 ist darüber hinaus mehrfach öffentlich dokumentiert.

 

Auch Berichte der ‚Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte‘ (SOHR) (5) bestätigen, dass mit den SDF und Rojava verbundene Menschen im Gefängnis von Aleppo inhaftiert wurden. Erhebliche Menschenrechtsverletzungen seitens der STG wurden auch in einem Bericht der Untersuchungskommission zur Lage in Syrien des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom März 2026 nachgewiesen. Dieser dokumentiert mindestens 24 Fälle staatlicher Isolationshaft. In acht Fällen bestritten staatliche Kräfte sogar, die Betroffenen überhaupt festzuhalten, obwohl sie zuletzt in staatlicher Hand gesehen worden waren. Die Kommission bewertet das als enforced disappearance, als spurloses Verschwindenlassen von Menschen. (6)

 

Für den Zeitraum Januar 2026 mit Bezug zu Rojava und Aleppo wird dies noch konkreter in einem Bericht von „Syrians for Truth and Justice“ dargestellt, der willkürliche Festnahmen, temporäre Inhaftierung an unbekannten Orten und Misshandlungen beschreibt. (7) Auch bezüglich Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat verneint die STG bislang, diese inhaftiert zu haben.

 

Das „Komitee zum Schutz von Journalist:innen“ (CPJ/Committee to Protect Journalists), welches über Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat berichtete (8), geht davon aus, dass Journalist:innen, die seitens der STG als ‚problematisch‘ und ‚regierungskritisch‘ wahrgenommen werden, besonders gefährdet sind. Es dokumentierte am 10. Januar 2026 (9) die Festnahme von Rudaw-Journalisten in Aleppo, die fälschlicherweise beschuldigt wurden, „Terrorismus“ zu betreiben und „die Wahrheit zu verdrehen.“

 

Die Zeugenaussagen, die Analysen von Menschenrechtsorganisationen, die öffentliche Berichterstattung und eigenen Recherchen ergeben ein einheitliches und eindeutiges Bild, sodass zusammenfassend zweifelsfrei festgestellt werden muss: Eva Maria Michelmann und Ahmad Polad wurden in Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit auf Anordnung des Direktors für innere Sicherheit, Oberst Mohammad Abdul Ghani, durch Sicherheitskräfte der syrischen Übergangsregierung entführt und werden unter eindeutigem Verstoß gegen internationale Menschenrechtsgesetze seit mehr als drei Monaten in Incommunicado-Haft (völlige Isolation nach Verhaftung) gehalten.

 

Wir fordern die syrische Übergangsregierung auf, Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat (Mehmet Nizam Aslan), sowie alle weiteren entführten Menschen freizulassen! Den Familienangehörigen, Rechtsanwält:innen, Vertreter:innen des Internationalen Roten Kreuzes, von Menschenrechtsorganisationen und der deutschen Auslandsvertretung muss ein sofortiges Besuchsrecht gewährt werden!

 

Die Bundesregierung und das Auswärtige Amt sind gefordert, nunmehr mit Nachdruck und Entschiedenheit die Freilassung zu erwirken! Nach Artikel 36 des „Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen“ (WÜK) hat Eva Maria Michelmann das Recht auf Besuch durch eine/n Vertreter:in der deutschen Botschaft. Wir gehen davon aus, dass ein solcher Besuch zeitnah erfolgt.