Kahlschlag geplant

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Äußerst ungesund und unsozial: Die drohende „Gesundheitsreform“

Am 29. April will die Bundesregierung die „Gesundheitsreform“ auf den Weg bringen und im Mai soll schon der Bundestag das Paket absegnen. Dagegen ist massiver Widerstand der Beschäftigten nötig, besonders auch im Gesundheitswesen selbst.

Von fh
Äußerst ungesund und unsozial: Die drohende „Gesundheitsreform“
Klinikum in München-Schwabing - von Schließung bedroht (shutterstock_1858786135)

Über die meisten der extrem unsozialen und ungesunden Details wird in den großen bürgerlichen Medien gar nicht gesprochen. Hier ein paar „Highlights“:

 

  1. Die „Teilkrankschreibung“: In Zukunft sollen Kranke gedrängt werden, zeitweise arbeiten zu gehen. Es klingt so harmlos: Wenn man den Fuß verstaucht hat, könnte man doch zehn Stunden in der Woche am Schreibtisch arbeiten. Dann hätte man eine 25-Prozent-Arbeitszeit. Allerdings würde man auch nur 25 Prozent der Lohnfortzahlung bekommen. Die restlichen 75 Prozent wären Krankengeld von der Krankenkasse. Das Krankengeld soll aber zugleich von bisher 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts oder maximal 85 Prozent des Nettoeinkommens gesenkt werden. Beschäftigte werden also finanziell dafür auch noch bestraft, wenn sie stundenweise in der Krankschreibung arbeiten gehen, und sie stehen unter finanziellem Druck, dann besser gleich 50 oder 75 Prozent der Zeit arbeiten zu gehen. Diese Maßnahme ist logischerweise eine Belastung der Krankenkassen zu Gunsten der Kapitalisten, während die ganze „Reform“ unter der Flagge der Entlastung der Krankenkassen läuft. Und es würde zu einem äußerst ungesunden Druck auf Kranke kommen.
  2. Die Kürzung bei Krankenhäusern geht ganz überwiegend zu Lasten der 1,7 Millionen Beschäftigten: Lohnerhöhungen werden von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt! Wenn also die Kliniken nicht in der Lage sind, Lohnerhöhungen anderweitig aufzubringen, werden sie indirekt gezwungen, aus der Tarifbindung auszusteigen (1). Kliniken werden in die Insolvenz getrieben, mal abgesehen von der Frage, wieso Kliniken überhaupt Profit abwerfen sollen.
  3. Wegfall der Familienmitversicherung für die meisten Fälle: Bisher können Familienmitglieder kostenlos mitversichert sein, wenn nur ein Familienmitglied Beiträge an die Sozialversicherung zahlt. Künftig sollen etwa Ehepartner, die selbst nicht arbeiten gehen, zusätzlich Beitrag zahlen, mit bestimmten Ausnahmen.
  4. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt: Für besser verdienende Beschäftigte ist die Beitragszahlung an die Sozialversicherung aktuell bei etwa 5.800 Euro im Monat gedeckelt. Das betrifft nicht die Superreichen, die weit darüber liegen, für die ändert sich nichts. Die Grenze soll um 300 Euro angehoben werden, was 2,4 Milliarden Euro zusätzlich einbringen soll. Dabei kommt die „Wirtschaftswoche“ zu einer erstaunlichen Erkenntnis: „Formell tragen die Arbeitgeber die Hälfte des Kassensatzes. Allerdings muss eine Angestellte oder ein Arbeiter dieses Geld vorher erwirtschaften.“ (2)

 

Ohne auf alle weiteren Details der Reform in einzelnen eingehen zu können, lässt sich hier schon mal ein grundsätzlicher logischer Schluss ziehen: Wenn die Beschäftigten ohnehin alle Werte erwirtschaften, die sich die Kapitalisten aneignen, dann müssen die Kapitalisten auch die komplette Sozialversicherung bezahlen. Wenn eine Sozialsteuer am Umsatz bemessen wird, was heute etwa bei einem Steuersatz von neun Prozent liegen müsste, dann würden besonders die Großkonzerne und Banken belastet und die Kleinbetriebe mit großem Lohnanteil eher entlastet.

 

Dagegen sieht die „Gesundheitsreform“ von Ministerin Nina Warken (CDU) lediglich einen kleinen „Beitrag“ der Pharma-Konzerne vor. Der Pharma-Markt in Deutschland hat sich in den letzten zwölf Jahren fast verdoppelt auf 67,9 Milliarden Euro. Hier sollen lediglich fünf Milliarden „gespart“ werden, eine Summe, die in ein bis zwei Jahren durch die rasanten Steigerungsraten locker wieder reingeholt wird.

 

Die „Gesundheitsreform“ soll knapp 20 Milliarden erbringen. Damit soll auch der Bundeszuschuss um etwa fünf Milliarden gekürzt werden. Das Geld wird umverteilt zur Aufrüstung und zur Subventionierung des Finanzkapitals mit Steuerentlastungen oder günstigem Strom. Deshalb soll auch die eigentlich geplante Übernahme der Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger in Höhe von 12,5 Milliarden durch den Bund nun doch nicht kommen. Das Geld müssten somit weiter die gesetzlich Versicherten aufbringen. Das wird natürlich auch gezielt zur Spaltung eingesetzt, gesetzlich Versicherte gegen Menschen aufgehetzt, die vom Bürgergeld abhängig sind.

 

Diese unsoziale „Reform“ ist allerdings auch nur ein Teil des Kahlschlags im Sozialwesen. Bereits beschlossen ist im Kabinett eine „Notfall-Reform“, die bei den Leistungen in Notfall-Aufnahmen 1,3 Milliarden kürzen soll. Weiter ist fest eine drastische „Pflegereform“ geplant zu Lasten der Versicherten, der Pflegebedürftigen und der Beschäftigten im Sektor. Hier soll es etwa höhere Hürden geben, um überhaupt einen Pflegegrad zu bekommen. Und nicht zuletzt will die Regierung auch an die Rente die Axt anlegen, die nach Kanzler Friedrich Merz nur noch „Basisabsicherung“ sein soll.

 

Diesen Plänen und dem notwendigen Widerstand dagegen widmet sich die Rote Fahne im nächsten Magazin, für das Korrespondenzen mit Erfahrungsberichten und Einschätzungen sehr willkommen sind.