Militariseirung und Rechtsentwicklung

Militariseirung und Rechtsentwicklung

Männer unter 45 müssen sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen!

Mit dem neuen Wehrdienstgesetz müssen sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen.

Solange der Wehrdienst noch freiwillig sei, gilt die "Genehmigung als erteilt". Bekanntlich soll die Freiwilligkeit nicht auf Dauer gelten. Noch ein Grund, sich gegen die Wehrpflicht einzusetzen. „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.“ Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45.

 

Das ist ein echter Hammer. Die wenigsten, die länger als drei Monate im Ausland verbringen, machen das zwecks Urlaubsreisen. Junge Leute studieren im Ausland, Arbeiter werden von ihren Konzernen im Ausland eingesetzt, Wissenschaftler forschen und lehren an Hochschulen in anderen Ländern. Sie alle sollen der Freiheit beraubt werden, ihren Aufenthaltsort selbst zu bestimmen. 

 

Die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält, führte. „Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen.“ Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des "Spannungs- und Verteidigungsfalls".

 

Ein weiterer Schritt der Militarisierung und Weltkriegsvorbereitung, der entschieden bekämpft werden muss.