Wissenschaftlicher Beirat des Bundestags
Krieg gegen Iran völkerrechtswidrig
"… Nach herrschender Ansicht" sei der Angriff der USA und Israels auf den Iran ein Verstoß gegen das Völkerrecht – konkret gegen das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Gewaltverbot. Denn der Angriff sei weder vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt noch vom UN-Sicherheitsrat autorisiert.
So äußert sich der wissenschaftliche Beirat des Bundestags zum Angriff der USA und Israels gegen den Iran. Er wird aber noch konkreter:
Auch die von der Bundesregierung für diesen Krieg gewährte Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein, der zum Hoheitsgebiet Deutschlands gehört, sei ein potenzieller Verstoß gegen das Gewaltverbot "aufgrund indirekter Gewaltanwendung". Das entspreche auch früheren Analysen der Wissenschaftlichen Dienste zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine: Darin wurde das "bloße 'Zur-Verfügung-Stellen“ belarussischen Staatsgebiets für russische Angriffshandlungen als Beihilfe bewertet.
Eine Ohrfeige für Kanzler Merz und Außenminister Waderphul, für deren US‑Unterwürfigkeit dieser eindeutige Völkerrechtsverstoß mal wieder zu "komplex" ist um ihn als das zu verurteilen, was er ist.