Bürgerliche Familienordnung
Abschaffung des Ehegattensplittings längst überfällig!
In einer Grundsatzrede bei der Bertelsmannstiftung im März 2026 bekräftigte der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Lars Klingbeil erneut das Ziel der längst überfälligen Abschaffung des Ehegattensplittings bei der Einkommenssteuer in der bisherigen Form.
Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) machte sich am 8. März dafür stark. Das löste eine heftige Debatte – nicht nur in den Koalitionsparteien – aus. Da sich Lars Klingbeil relativ sicher sein kann, dass sein Koalitionspartner nicht zustimmt, ist dies wohl eher ein rhetorischer Strohhalm, an den er sich angesichts von Wahlschlappen für die SPD klammert.
Ein Fortschritt wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings allemal: Es wurde 1958 im deutschen Steuerrecht eingeführt – zur Zementierung der bürgerlichen Familienordnung. Oder, wie es das Bundesverfassungsgericht 1982 nannte: „besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter“. Denn beim Ehegattensplitting werden die Einkommen von Ehepartnern zusammengezählt und die Steuern jeweils für eine Hälfte gezahlt.
Vor allem verheiratete Paare mit großen Einkommensunterschieden oder nur einem Verdiener profitieren davon. Wenn ein Partner ein sehr hohes Einkommen hat, können so bis zu mehrere Tausend Euro Steuern gespart werden. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft fallen mehr als ein Drittel des Splitting-Vorteils auf Haushalte mit nur einem Verdiener.¹ Und dies ist in der Regel immer noch der Mann, weil er im Kapitalismus durchschnittlich 18 Prozent mehr verdient als die Frau.
Sowohl CSU-Chef Markus Söder als auch Bundeskanzler Merz sind vehement gegen die Abschaffung des Ehegattensplittings, weil sie weiter die bürgerliche Staats- und Familienordnung und Unterdrückung der Frau staatlich gefördert sehen wollen, bei der die Frau die Hauptlast der Betreuung und Erziehung von Kindern, der Pflege von Familienangehörigen, und der Hausarbeit trägt und dafür auch noch den Preis der ökonomischen Abhängigkeit vom Mann trägt.
Schleswig-Holsteins FDP-Landeschef Christopher Vogt sieht im Vorstoß Klingbeils gar eine „Bevormundung“. Als wäre es eine „Wahlfreiheit“ für Frauen, Geringverdienerinnen zu bleiben, weil es an Kinderbetreuung fehlt! Die FDP zeigt einmal mehr, warum sie unter den Massen keine nennenswerte Basis hat.
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) führt ins Feld, dass die Partner in der Ehe besondere Verantwortung füreinander übernähmen – was auch eine Entsprechung im Steuerrecht haben müsse. Alleinerziehende haben dagegen ebenso wie unverheiratete Paare vom Ehegattensplitting nichts – obwohl beide genauso Verantwortung füreinander übernehmen.
Das erkennt natürlich auch die Bundespolitik an: Sie werden als „Bedarfsgemeinschaft“ bei Armut oder Arbeitslosigkeit des Partners oder der Partnerin in die Verantwortung genommen - aber hier zum Nachteil der Betroffenen.
Die CDU sorgt sich um die „stabilisierende Wirkung in der Gesellschaft“ (Frei) – sie braucht die bürgerliche Staats- und Familienordnung als Organisationsform ihres kapitalistischen Systems. Zugleich würden sie gerne stärker auf die Arbeitskraft der werktätigen Frauen zugreifen. Ohne jedoch dafür die nötigen Bedingungen zu erleichtern. Daher der „Mix“ aus Verteidigung der traditionellen Familie und der Klage des Kanzlers über die angeblich grassierende „Lifestyle“-Teilzeit. Wie man es als Frau macht, ist es den Herren der CDU nicht recht.
Viele Frauen arbeiten keineswegs freiwillig in Teilzeit. Die Besteuerung mit Steuerklasse V und das Ehegattensplitting sind nur ein Grund dafür. Regierung und Monopole wollen, dass Frauen ihre Arbeitszeit ausdehnen. Das wird aber auch mit der Abschaffung des Ehegattensplittings ein frommer Wunsch bleiben. Denn das Haupthindernis für Mütter, mehr im Beruf zu arbeiten, sind vielmehr die unzureichende Kinderbetreuung, fehlende Ganztagsschulen, fehlende Freistellung mit vollem Lohnausgleich bei Krankheit der Kinder, und fehlende Einrichtungen zur Entlastung der Familien. Im Gegenteil: Im Zuge der Ausrichtung der Gesellschaft auf „Kriegsfähigkeit“ und der geplanten Streichung sozialer Errungenschaften wird den Familien, insbesondere den Frauen, noch mehr aufgebürdet werden. Das ist Ausdruck der grundsätzlichen, strukturell bedingten Unterdrückung der Frauen, die die private Verantwortung für das Leben der Familien und die Produktion und Reproduktion der Arbeitskraft von Mann und Frau und die Schaffung neuer Arbeitskräfte absichert.
Rund um den Internationalen Frauentag gingen Zehntausende, über 150.000 Frauen, kämpferisch auf die Straße: für Gleichberechtigung, gegen das von reaktionären und faschistischen Kräften propagierte rückschrittliche Frauen- und Familienbild. Sie machten klar: Sie wollen keine Wahl zwischen täglicher Zerreißprobe und der Abhängigkeit vom Mann. Sie wollen tatsächliche Verbesserungen in der Kinderbetreuung und Pflege, bei Löhnen und Arbeitsbedingungen! Und sie wollen eine Gesellschaft der Befreiung der Frau jenseits des Kapitalismus, die die Bedürfnisse der Menschen und die Einheit mit der Natur als Leitlinie verwirklicht.
Die MLPD fordert:
- Weg mit dem Ehegattensplitting!
- Entlastung der Massen entgegen steigender Sozialversicherungsbeiträge, Krankenkassenbeiträge und Massensteuern: eine Sozialsteuer von 8 Prozent, die als umsatzbezogene Unternehmenssteuer allein von den Unternehmen bezahlt wird!
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