Berlin
Offensichtlicher Verstoß gegen das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung
Ich schreibe euch als Mieter bei der Vonovia in Berlin. In Eigeninitiative möchte ich euch meine Argumentation gegen die Multisensor-Plus-Rauchmelder der Vonovia kundtun, in der Hoffnung, dass endlich was in Bewegung kommt.
Korrespondenz aus Berlin
Nach meinem Kenntnisstand sind in Deutschland Signallampen (optische Signale) an Rauchwarnmeldern für die breite Masse keine gesetzliche Pflicht. Die Landesbauordnungen der Bundesländer und die maßgebliche Anwendernorm DIN 14676, so mein Kenntnisstand, schreiben primär eine akustische Warnung mit einer Lautstärke von mindestens 85 Dezibel vor.
Das bedeutet im Klartext:
- Die optischen Signale der Rauchmelder im Minutentakt sind keine gesetzliche Pflicht entsprechend der DIN EN 14604.
- Die maßgebliche Produktnorm DIN EN 14604 schreibt lediglich vor, dass der Rauchmelder im Ernstfall einen lauten Alarmton von mindestens 85 dB abgeben muss.
- Da die Multisensor-Plus-Rauchmelder fortwährend optische Signale von sich geben, sind sie definitiv nicht schlafzimmertauglich und stellen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar.
- Durch die nicht erforderlichen optischen Signale verstoßen diese Rauchmelder gegen das, im Grundgesetz, garantierte Recht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung.
- Die Vonovia hat bei der Anschaffung offensichtlich wohl außer Acht gelassen, dass durch die Lichtsignale diese Unversehrtheit der eigenen Wohnung verletzt wird.
Da somit wohl klares Eigenverschulden der Vonovia vorliegt, könnten die Forderungen an die Vonovia deshalb folgende sein:
- Der sofortige Einbaustopp dieser Rauchmelder.
- Der unverzügliche Austausch der bereits installierten Rauchmelder.
- Die generelle Mietminderung für alle Betroffenen bis zu dem geforderten Austausch in Geräte, die der Unversehrtheit der eigenen Wohnung (Artikel 13, Absatz 1 GG) wie auch der Privatsphäre, gerecht werden.
- Da für die Vonovia durch diese Forderungen keine existenzielle Bedrohung besteht, wären diese Forderungen zeitnah umzusetzen.