Pressemitteilung von Ver.di NRW
Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen – unverantwortlich und gefährlich
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) kritisiert die im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vorgesehene Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) als Qualitätskriterium scharf. Aus Sicht der Gewerkschaft wäre dies ein fatales Signal an die Beschäftigten und würde die Patientensicherheit unmittelbar gefährden. Dazu schreibt Ver.di NRW:
„Die PPUG ist eine rote Haltelinie zur Sicherung der Versorgung und um gefährliche Pflege zu verhindern“, betont Susanne Hille, Landesfachbereichsleiterin Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft bei ver.di NRW. „Diese Haltelinie darf nicht fallen – sie ist das letzte Minimum, das unsere Kolleginnen und Kollegen vor permanentem Überlastungsdruck und Patienten vor vermeidbaren Risiken schützt.“
Ver.di NRW stellt klar: Die Pflegepersonaluntergrenzen sind keine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung. Sie markieren lediglich eine absolute Untergrenze, die verhindern soll, dass Kliniken das Personal auf ein gefährliches Niveau reduzieren.
Notwendig sei stattdessen eine verbindliche, wissenschaftlich fundierte Personalbemessung – etwa in Form der PPR 2.0 –, die den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet.
Eine Pflegefachkraft aus einem Akutkrankenhaus in Nordrhein-Westfalen beschreibt die Situation so: „Ich befürchte, ohne PPUG als Qualitätskriterium wird es in vielen Bereichen sofort wieder brandgefährlich – für uns und für die Patienten. Wenn die Haltelinie weg ist, haben Arbeitgeber freie Hand, die Besetzung weiter zu drücken. Die PPUG sind ohnehin nur ein Minimum. Dass selbst das als Qualitätskriterium gestrichen werden soll, wäre eine Katastrophe.“
Aus Sicht von ver.di NRW hätte eine Abschaffung der PPUG als Qualitätskriterium konkrete Folgen:
- Mehr Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft.
- Steigende Arbeitsbelastung.
- Erhöhtes Fehlerrisiko.
- Sinkende Versorgungsqualität.
Ver.di NRW appelliert an die Politik in Bund und Land, im Rahmen der Qualitätskriterien die Pflegepersonaluntergrenzen als Mindestschutz zu erhalten und sie perspektivisch durch eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung wie die PPR 2.0 zu ersetzen. Gleichzeitig muss die Versorgungsqualität verbindlich durch ausreichend Personal in allen Berufsgruppen abgesichert werden.
„Wer die PPUG als Qualitätskriterium streicht, nimmt gefährliche Pflege sehenden Auges in Kauf“, so Hille. „Diese Haltelinie darf nicht fallen – und sie muss durch wirksame Personalbemessung ersetzt werden.“