Pressemitteilung der IG Metall
IG Metall ficht Betriebsratswahl bei Tesla an ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
Die IG Metall hat angekündigt, die Betriebsratswahl bei Tesla durch einen am 25. März eingereichten Beschlussantrag anzufechten. Die Gewerkschaft sieht einen grundsätzlichen gesetzlichen Konkretisierungsbedarf. Die Erste Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, sieht einen „schwerwiegende(n) Eindruck von Drohungen und damit der Wahlbeeinflussung.“
Am Mittwoch (25. März, Anm. d. RF-Red.) hat die IG Metall einen Beschlussantrag zur Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsratswahl im März 2026 bei Tesla eingereicht. Die Basis hierfür ist § 19 Betriebsverfassungsgesetz.
Der von Drohungen geprägte Wahlkampf vonseiten des Unternehmens, die zahlreichen Einschüchterungsversuche und die ungleiche Behandlung der einzelnen Listen und Kandidierenden lassen aus Sicht der Gewerkschaft keinen anderen Rückschluss zu, als dies als unzulässige Wahlbeeinflussung zu betrachten. Aus diesen Gründen hat sich die IG Metall für eine Anfechtung der im März 2026 stattgefundenen Betriebsratswahl bei Tesla entschieden.
Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: „Der Eindruck, dass die Wahl bei Tesla durch Drohungen beeinflusst wurde, ist zu schwerwiegend, als dies dies nicht gerichtlich zu klären. Die Kolleginnen und Kollegen im Werk, ebenso wie die Kandidierenden für den Betriebsrat, haben faire Wahlen verdient, ohne das Gefühl, für ihre Entscheidungen möglicherweise im Anschluss bestraft zu werden. Das muss im deutschen Rechtsstaat nicht nur möglich, sondern selbstverständlich sein – und war bei den vergangenen Betriebsratswahlen bei Tesla aus unserer Sicht nicht der Fall. Für diese so wichtigen demokratischen Wahlen in diesem Land müssen demokratische Prinzipien gelten.“
Die Liste an Gründen ist lang. Über Monate hinweg wurde den Beschäftigten bei Tesla vermittelt, eine Entscheidung für die IG Metall sei eine Entscheidung gegen Tesla und hätte Konsequenzen für die Zukunft des Werks und ihrer Arbeitsplätze. Das Betriebsverfassungsgesetz verbietet jedoch die Behinderung von Wahlen, insbesondere durch das Androhen von Nachteilen. Gegen diese – und weitere – Regeln hat Tesla aus Sicht der IG Metall verstoßen. ...
Hier gibt es die komplette Pressemitteilung
Hier geht es zu einem Interview der Rote Fahne Redaktion mit einem IG-Metall-Kollegen bei Tesla