Politische Verfolgung

Politische Verfolgung

Ramazan Yıldırım wegen PKK-Mitgliedschaft zu 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt

Das OLG Stuttgart hat am heutigen Mittwoch, den 18. März 2026, den kurdischen Aktivisten Ramazan Yıldırım wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. vom 18.03.2026

Der 7. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der 38-jährige türkische Staatsangehörige sich wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 S. 1, 2 StGB strafbar gemacht habe.

 

Konkret habe Yıldırım im Zeitraum von 2021 bis Juni 2022 als Leiter des Gebiets Freiburg, von Juli 2022 bis Juni 2023 als Leiter des Gebiets Darmstadt, von Juli 2023 bis März 2024 als Leiter des Gebiets Berlin und zugleich des PKK-Sektors „Nord“ gearbeitet. Dieser Sektor umfasse neben Berlin die Großräume Hamburg, Hannover und Dresden. Nach einem Aufenthalt im Nordirak zwischen März und September 2024 sei er nochmals von Dezember 2024 bis zu seiner Festnahme am 19. März 2025 als Leiter des PKK-Gebiets Stuttgart und des Sektors „Süd 2“ tätig gewesen. Individueller Straftaten, die unabhängig vom Bezug zur PKK strafbar wären, wurde er nicht beschuldigt.

 

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde weder auf die Auflösungserklärung der PKK noch auf die neueren Entwicklungen in Kurdistan und der Region des Mittleren Ostens eingegangen. Die Beurteilung des Gerichts entspricht einer fortbestehenden Linie. Da sich Ramazan Yıldırım seit dem 19. März 2025 in Untersuchungshaft befindet, hat der Senat den Haftbefehl aufrechterhalten und den weiteren Vollzug der Haft für weitere 2 Jahre und 10 Monaten angeordnet.

 

Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisiert die heutige Verurteilung, am Tag der politischen Gefangenen. Die PKK hat durch ihre Auflösungserklärung und weiteren Schritten, unter anderem durch den Rückzug militärischer Kräfte aus Schlüsselregionen, den Friedensprozess in der Türkei maßgeblich ermöglicht. Eine unveränderte Politik der Bundesregierung, Bundesanwaltschaft und bundesdeutschen Justiz bedeutet auch eine Nichtanerkennung der Bemühungen um einen Frieden in Kurdistan und damit im gesamten Nahen Osten. Diese fortbestehende und gezielte Kriminalisierung und Verfolgung der PKK trägt zur Verlängerung von Konflikten und zu einer instabilen Lage im Nahen Osten bei.