Kirche / Arbeitsrecht

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Kündigung wegen Kirchenaustritts rechtswidrig

Die Kirchen sind nicht nur wegen der aktuellen Missbrauchsfälle durch Kirchenträger in die Kritik geraten. Wie ein "Staat im Staate" setzen die Kirchen konsequent ihr eigenes undemokratisches Arbeitsrecht durch.

Von Ulrich Achenbach, Bochum

Einer Mitarbeiterin eines katholischen Vereins wurde gekündigt, nur weil sie aus nachvollziehbaren Gründen aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Die Frau klagte gegen die Kündigung vor deutschen Gerichten, in den unteren Instanzen hatte sie Erfolg. Der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses wandte sich an den EuGH in Luxemburg. Dessen Auslegung muss das Bundesarbeitsgericht nun bei seiner Entscheidung beachten. Ob der Fall danach noch vor das Bundesverfassungsgericht kommt, bleibt offen.


Das höchste europäische Gericht – der Europäische Gerichtshof – hat der katholischen Kirche einen Riegel vorgeschoben! In der Begründung des Richterspruchs hieß es: Der Kirchenaustritt darf eine Mitarbeiterin eines katholischen Vereins einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge nicht automatisch ihren Job kosten.


Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben verlangt werde, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Kirchliche Einrichtungen dürften aber eine religiöse Anforderung im Beruf stellen, wenn sie angesichts der Art der Tätigkeit und des Ethos der Kirche "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sei.


Hintergrund war ein Fall aus Deutschland: Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden, der Mitglied des Deutschen Caritasverbandes ist, hatte einer Sozialpädagogin nach dem Austritt gekündigt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche für die Stelle nicht erforderlich war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche. Die Sozialpädagogin war bereits seit 2006 bei der Caritas tätig und 2013 in Elternzeit gegangen. Wegen eines zusätzlichen „Kirchgelds“, das das Bistum Limburg erhebt und das eine zusätzliche Mehrbelastung von ca. 2000 Euro jährlich ausmacht, ist diese Frau aus der Kirche ausgetreten.

 

Entspricht es dem Ethos der Kirche, wenn Menschen mit anderer Glaubensausrichtung bei Arbeitsverträgen diskriminiert oder sogar (wie hier bei der Kündigung der Frau) rechtswidrig behandelt werden? Kirchenrecht muss zum Privatrecht werden, denn Religion ist eine Privatsache!