Betrieb und Gewerkschaft
„Bundestariftreuegesetz – ein Meilenstein für faire Löhne“¹?
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den Bundestagsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz (vom 26. Februar) als wichtigen Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland … ein Signal zur Eindämmung von weiterer Tarifflucht.“ Auch auf der großen Demonstration am 28. Februar in Stuttgart wurde das Gesetz von der Bezirksleitung der IG Metall gelobt.
Damit hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltenen Auftrag umgesetzt: „Die Einhaltung von Tarifverträgen wird zur Bedingung in der öffentlichen Vergabepraxis.“² Nach scharfer Kritik der Monopolverbände, allerdings in reichlich verwässerter Form.
Das kritisieren DGB und die IG Metall:
Das Tariftreuegesetz greift erst ab einem Auftragsumfang von 50.000 Euro, weshalb mehr als ein Viertel der Aufträge aus dem Verfahren herausfallen. Das Gesetz gilt nicht für Lieferleistungen und Rüstungsaufträge.
Fazit der IG-Metall-Chefin Christiane Benner: „Dieses Tariftreuegesetz reicht bei weitem nicht aus, um die Tarifbindung in Deutschland nachhaltig zu stärken.“ Diese liegt aktuell gerade mal bei 49 Prozent. Sie fordert deshalb einen nationalen Aktionsplan für Deutschland, bei dem die EU-Mindestlohnrichtlinie umgesetzt wird. Diese zielen auf eine Tarifbindung von 80 Prozent ab.³
Die MLPD unterstützt und fördert den Kampf um eine höhere Tarifbindung zur Durchsetzung höherer Löhne und besserer Arbeitsbedingungen. „Das wichtigste Mittel zur Stärkung der Tarifbindung ist aber noch immer die Gewinnung von mehr Mitgliedern für die Gewerkschaften und damit die Erhöhung des Organisationsgrades“, heißt es im Rote Fahne News-Artikel vom 20. August 2025.